Europäische Vereinfachungsregeln
Diese Arten von Vereinfachungsregel verwendet LN, um die Abschreibungsperiode einer Anlage nach dem in Europa üblichen Standard zu bestimmen:
Kein Wert
Das Anfangsdatum der Abschreibung ist gleich dem Inbetriebnahmedatum.
Mitte des Monats
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als Mitte des Monats berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Mitte des Quartals
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als Mitte des Quartals berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Halbjahr
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als Mitte des Geschäftsjahres berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Modifizierte Halbjahresregel
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag des aktuellen (folgenden) Geschäftsjahres berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird, wenn das Inbetriebnahmedatum in der ersten (zweiten) Hälfte eines Geschäftsjahres liegt.
Periode in Inbetriebnahmejahr
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag der Geschäftsperiode berechnet, in der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Beispiel
Wenn Sie monatliche Perioden verwenden und das Inbetriebnahmedatum der 12. Dezember 2002 ist, dann ist das Anfangsdatum der 1. Dezember 2002.
1. Tag Inbetriebnahmejahr
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag des Geschäftsjahres berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Beispiel
Wenn Sie monatliche Perioden verwenden und das Inbetriebnahmedatum der 12. Dezember 2002 ist, dann ist das Anfangsdatum der 1. Januar 2002.
Tag nach Inbetriebnahmejahr
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag berechnet, der auf das Ende des Geschäftsjahres folgt, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Beispiel
Wenn das Geschäftsjahr am 30. Juni 2001 endet und das Inbetriebnahmedatum der 1. Juli 2001 ist, dann ist das Anfangsdatum der 1. Juli 2002.
Periode nach Inbetriebnahmedatum
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag berechnet, der auf das Ende der Geschäftsperiode folgt, in der die Anlage in Betrieb genommen wird.
Beispiel
Eine Anlage mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren wird am 11. März 2001 in Betrieb genommen.
LN verwendet als Beginn des Abschreibungszeitraums April 2002.
1./2. Jahreshälfte
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag des Geschäftsjahres berechnet (zweite Hälfte des Geschäftsjahres), in dem die Anlage in Betrieb genommen wird, wenn das Inbetriebnahmedatum in der ersten (zweiten) Jahreshälfte eines Geschäftsjahres liegt.
Zweite Hälfte des Inbetriebnahmejahres
Das Anfangsdatum der Abschreibung wird als erster Tag der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres berechnet, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Das Enddatum der Abschreibung errechnet sich aus dem Anfangsdatum der Abschreibung zuzüglich der Nutzungsdauer der Anlage abzüglich eines Tages.