Abschreiben anlagenbezogener Bewertungsbereiche
Anlagen werden nach Bewertungsbereich abgeschrieben, wenn die Kosten der Anlage den Erlösen in einem oder mehreren, jedoch nicht allen anlagenbezogenen Bewertungsbereichen gegenübergestellt werden sollen. Wenn Sie Anlagen nach Bewertungsbereich abschreiben, geben Sie die Periode und das Jahr an, für die LN die Abschreibung berechnen soll, sowie die Bewertungsbereiche, in denen die Abschreibung erfolgen soll. LN stellt fest, welche der angegebenen Anlagen und Bewertungsbereiche in den gewählten Perioden abgeschrieben werden können, und berechnet die entsprechenden Abschreibungsbeträge.
LN berechnet die Abschreibung einzeln für jeden Bewertungsbereich einer Anlage. Eine Anlage kann in all ihren Bewertungsbereichen gleichzeitig oder auch nur in einem oder mehreren Bewertungsbereichen abgeschrieben werden.
Die Abschreibung kann für alle anlagenbezogenen Bewertungsbereiche gleichzeitig neu berechnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Abschreiben von Anlagen.
Eine Anlage kann in einem Bewertungsbereich nur so lange abgeschrieben werden, bis die Restkosten der Abschreibungsgrenze entsprechen oder die Restnutzungsdauer gleich Null ist. Anlagen mit negativen Kosten kumulieren negative Abschreibungen und können nicht unter Null abgeschrieben werden. Wenn eine Anlage diese Grenzen erreicht, werden die Anlage und ihre Bewertungsbereiche nicht weiter abgeschrieben.
Der ADR-Bewertungsbereich (USA) kann nicht für Anlagen abgeschrieben werden, die Teil eines Vintage-/Group-Kontos (USA) sind. Zur Abschreibung des ADR-Bewertungsbereichs müssen Sie das Programm Vintage-/Group-Konten (USA) (tffam7570m000) verwenden und das Konto abschreiben, zu dem die Anlage gehört.
Für jeden Bewertungsbereich prüft LN zunächst, ob es Zeit für eine Abschreibung ist. Diese Prüfung erfolgt durch Vergleich des Abschreibungsintervalls mit dem letzten Abschreibungsdatum. Wenn es sich um eine Periode handelt, in der eine Abschreibung erfolgen soll und noch keine Abschreibung gebucht wurde, berechnet LN die Abschreibung. Beispiel: Wenn das Abschreibungsintervall angibt, dass die Anlage im Januar, Februar und März abgeschrieben werden sollte, und bereits April ist, überprüft LN das letzte Abschreibungsdatum, um zu sehen, ob die Abschreibung bis März erfolgt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird sie für alle erforderlichen Perioden nachgeholt. Wenn das Hauptbuch für eine der Perioden abgeschlossen ist, erfasst LN die Abschreibung als eine große Buchung für die aktuelle Periode. Wenn das Hauptbuch jedoch geöffnet ist, wird für jede Periode eine Buchung erstellt.
Über das aktuelle Geschäftsjahr hinaus können keine Abschreibungen vorgenommen werden. Hierzu müssen Sie die letzte Periode erst im Programm Periodenabschluss (tffam8205m000) abschließen.
Abschreibung hat im Modul Anlagenbuchhaltung die folgenden Auswirkungen:
- LN nimmt im Programm Anlagenbezogene Bewertungsbereiche (tffam1510m000) anhand der Abschreibung eine Buchung vor.
- Der Status des anlagenbezogenen Bewertungsbereichs wechselt von Aktiviert zu In Nutzung, wenn dieser noch nicht eingestellt ist.
- LN setzt das Feld Letztes Abschreibungsdatum für den anlagenbezogenen Bewertungsbereich auf das Datum, an dem Sie die Anlage abgeschrieben haben.
- Aktuelle Abschreibung laufendes Jahr, Kumulierte Abschreibung und Buchwert ändern sich für die Anlage. Dies gilt auch für die Restnutzungsdauer.