Umbuchen von Anlagen
Beim Umbuchen einer Anlage wird die Bewegung eines Teils oder der gesamten Anlage von einem Standort zum anderen erfasst.
Eine Anlage kann umgebucht werden, nachdem sie aktiviert und bevor sie abgegangen ist. Bei jeder Umbuchung müssen Sie das Datum angeben, ab dem die Umbuchung gültig sein soll. Wenn das Datum in einer früheren Periode liegt, muss LN alle Abschreibungen stornieren, die für die Ursprungsanlage zwischen dieser Periode und der aktuellen Periode gebucht wurden.
Sie können eine Anlage ganz oder teilweise umbuchen. Wenn Sie 100 % Menge oder prozentualen Kosten einer Anlage umbuchen, handelt es sich um eine vollständige Umbuchung. Wenn Sie weniger als 100 % der Menge oder prozentualen Kosten als Transferkriterien eingeben, führt LN eine Teilumbuchung durch, behält einen Anteil der Kosten, kumulierten Abschreibung, Menge usw. des Ursprungs zurück und bucht den Rest in den meisten Fällen auf das Ziel um.
Das Ergebnis der Umbuchung besteht darin, dass LN die Werte der Ursprungsanlagen korrigiert und eine neue Zielanlage erstellt. Außerdem erstellt LN Buchungen für die Ursprungs- und Zielanlagen auf Basis der Werte im Bewertungsbereich Hauptbuch (GLD) der Anlage. Weitere Informationen finden Sie unter Umbuchungsjournale.
Bei jeder Umbuchung müssen Sie ein Datum angeben, ab dem die Umbuchung gültig sein soll. Wenn das Datum der Umbuchung in einer früheren Periode liegt, muss LN die Abschreibungen rückgängig machen, die seit dem Umbuchungsdatum bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt sind. Wenn das von Ihnen eingegebene Umbuchungsdatum in einer aktuellen Periode liegt, verwendet LN dieses Datum bei allen Sachkontobuchungen, die es erstellt.
Bei einer Umbuchung werden weder steuerliche Auswirkungen der Umbuchung noch eventuelle durch die Umbuchung entstandene Gewinne bzw. Verluste oder der aktuelle Marktwert der umgebuchten Anlagen berücksichtigt.
Alternativ zum Umbuchen einzelner Anlagen können auch Massenumbuchungen vorgenommen werden, um eine größere Anzahl von Anlagen gleichzeitig umzubuchen. Weitere Informationen finden Sie unter Massenumbuchung von Anlagen. Für Anlagen, die der Gruppenbesteuerung nach ADR (USA) oder MACRS (USA) unterliegen, stehen zusätzliche Optionen zur Umbuchung zur Verfügung.