Budgetprüfung bei Bestellanforderungen

Budgetprüfung bei Bestellanforderungen

  1. Ablauf für Bestellanforderungen

    • Erstellen Sie im Programm Anforderung (tdpur2600m000) eine neue Anforderungsposition und geben Sie den Artikel und die Bestellmenge an.
    • Markieren Sie die Anforderungsposition und klicken Sie auf Budgetkontenverteilung. Das Programm Budgetkontenverteilung (tcbgc1100m000) wird geöffnet. Löschen Sie die Position und fügen Sie den für das Budgetkonto definierten Sachkonten-Code ein.
    • Klicken Sie auf Vorlegen, um die Anforderung vorzulegen. Falls eine Ausnahme auftritt, gilt Folgendes: Behandlung von Budgetausnahmen.
    • Überprüfen Sie den. Der Status ändert sich von Erstellt zu Genehmigung steht aus.
    • Genehmigen Sie die Anforderung. Der Status ändert sich zu Genehmigt.
    • Klicken Sie auf Anforderungen umwandeln, um die Anforderung in eine Bestellung zu konvertieren.
  2. Ablauf der Budgetprüfung

    • Der Zeitpunkt der Budgetprüfung hängt von dem Parameter ab, den Sie im Programm Budgetrichtlinie (tfbgc0110m000) auf der Registerkarte Bestellanforderungen festgelegt haben:
      • Beim Erfassen der Bestellanforderung, wenn Sie die Option Belegerfassung markiert haben
      • Beim Vorlegen der Anforderung, wenn Sie die Option Belegvorlage markiert haben
      • Beim Genehmigen der Anforderung, wenn Sie die Option Beleggenehmigung markiert haben.
  3. BudgetsaldenÜberprüfen Sie die Budgetsalden. Der Budgetsaldo des Typs "Mittelbindung" wird aktualisiert, der Zuteilungsbetrag wird storniert.

    • Überprüfen Sie die Felder Bindung und Zuteilung im Programm Budgetsalden (tfbgc3500m000).
    • Überprüfen Sie die generierten Budgetbuchungen im Programm Budgetbuchungen (tfbgc4500m000).
Hinweis

Nach der Budgetprüfung ist im Programm Budgetkontenverteilung (tcbgc1100m000) das Feld Budgetausnahme markiert, falls die Buchung gesperrt ist oder eine Ausnahme aufgetreten ist. Sie müssen die Ausnahme beheben, bevor Sie die Budgetprüfung erneut durchführen können. Siehe Behandlung von Budgetausnahmen.