Automatischer Abgleich von Eingangsrechnungen

Zum automatischen Abgleich von Eingangsrechnungen markieren Sie im Programm Parameter Kreditorenbuchhaltung (tfacp0100m000) das Kontrollkästchen Automatischer Abgleich. Sie müssen eine Abgleichmethode auswählen; diese kann Mit Bestellung abgleichen, Mit Wareneingang abgleichen oder Mit EK-Verbrauch abgleichen lauten.

Wenn Sie den automatischen Abgleich einrichten, versucht LN automatisch, die Eingangsrechnungen abzugleichen, die Sie im Programm Eingangsrechnung - Eingabe (tfacp2600m000) erfasst haben. Sie müssen die Bestellung oder einen Lieferschein auswählen, mit der bzw. dem die Rechnung abgeglichen werden kann.

Wenn LN die Rechnungen nicht automatisch abgleichen kann, beispielsweise, weil die Eingangsrechnung sich auf mehrere Bestellungen bezieht, müssen Sie die Rechnung manuell abgleichen wie in Manueller Abgleich von Eingangsrechnungen beschrieben.

LN gleicht die Eingangsrechnung je nach ausgewählter Methode für den automatischen Abgleich mit den nicht abgeglichenen Mengen des Wareneingangs oder der Bestellung ab.

LN berechnet den Gesamtbetrag der abgeglichenen Mengen und die Differenz zum eingegebenen Rechnungsbetrag im Feld Nicht abgeglichener Betrag. Wenn keine Differenz besteht oder die Differenz noch in den Toleranzbereich fällt, ist die Rechnung erfolgreich abgeglichen. Die Differenz wird auf das Konto Preisdifferenzen der finanziellen Handelspartnergruppe gebucht.

Wenn die Preisdifferenz zu groß ist, muss sie vor dem Genehmigen der Rechnung im Programm Eingangsrechnungen genehmigen (tfacp1142m000) genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Genehmigung von Preisdifferenzen und Zusatzkosten.

Wenn die Rechnung teilweise abgeglichen wird und weitere in der Rechnung aufgeführte Waren zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können Sie Abgleich und Genehmigung der Rechnung manuell im Programm Eingangsrechnungen verarbeiten (tfacp2107m000) abschließen.

Wenn die Rechnung vollständig abgeglichen ist, können Sie sie wie in Abgleich von Eingangsrechnungen beschrieben genehmigen.