Bestellung - Positionen für Freigabe (tdpur4501m140)
Mit diesem Programm können Sie Bestellpositionen nach Aktivitäten anzeigen.
LN zeigt die zuerst auszuführende Aktivität an.
Sie können die Bestellpositionen freigeben, die zur Freigabe an Lagerwirtschaft bereit stehen.
Wenn Sie auf die Option "Freigabe" im entsprechenden Menü klicken, werden die ausgewählten Bestellpositionen an das Programm Lageraufträge (whinh2100m000) freigegeben. Dies bedeutet, dass eine Lagerauftragsposition für die freigegebene Bestellposition erstellt wird. Ein Lagerauftrag muss für jede Bestellposition erstellt werden.
- Bestellung
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Die Nummer der Bestellung.
- Lieferant
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Der Handelspartner, bei dem Sie Waren oder Dienstleistungen bestellen. In der Regel wird hier der Vertrieb des Lieferanten angegeben. Die Definition umfasst den Standardpreis und Rabattvereinbarungen, Voreinstellungen für Bestellungen, Lieferbedingungen und den damit verbundenen Warenversender und Rechnungssteller.
- Position
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Die Nummer der Bestellposition.
- Folgenummer
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Die Positionsnummer der Bestellposition.
- Artikel
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Die Rohstoffe, Unterbaugruppen, fertigen Erzeugnisse und Werkzeuge, die eingekauft, gelagert, gefertigt und verkauft werden können.
Bei einem Artikel kann es sich auch um eine Gruppe von Artikeln handeln, die als Bausatz behandelt werden oder die in mehreren Produktvarianten vorkommen können.
Sie können auch virtuelle Artikel definieren, die nicht tatsächlich im Bestand vorkommen, aber zum Verbuchen von Kosten oder Fakturieren von Service-Leistungen verwendet werden können. Beispiele für virtuelle Artikel:
- Kostenartikel (z. B. Elektrizität)
- Service-Artikel
- Fremdbearbeitungsdienste
- Mehrkomponentenartikel (Klassen/Variantenartikel)
- Auftrags-/Bestellmenge
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Die Menge, die entsprechend den Bestimmungen der Auftragsposition geliefert werden muss. Sie wird in der EK- oder der VK-Einheit des Artikels angegeben.
- EK-Einheit
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Die Einheit, in der Sie einen Artikel einkaufen (andere Bezeichnung: EK-Mengeneinheit).
- Geplantes WE-Datum
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Der geplante Termin, an dem die Artikel der Bestell-/Abrufposition geliefert werden müssen. Er kann nicht vor dem Bestelldatum/Erstellungsdatum des Abrufs liegen.