Wechselkurse für Steuern (tcmcs0108m100)
Mit diesem Programm verwalten Sie Wechselkurse für Steuerwährungen.
Dieses Programm ist nur verfügbar, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Dieses Feld ist nur aktiviert, wenn das Feld Registrierung nach Steuerland im Programm "Globale Registrierungsparameter" (tctax2100m000) auf "Aktiv" gesetzt ist.
- Das Kontrollkästchen Verwendet für Steuerberichte ist im Programm "Wechselkursverfahren" (tcmcs0140m000) für das entsprechende Wechselkursverfahren markiert.
- Steuerwährung
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Die Steuerberichtswährung für ein bestimmtes Land.
Sie können jede beliebige Währung als Steuerwährung definieren. Bei Buchungen jedoch, deren Steuerwährung mit der Hauswährung der kaufmännischen Firma übereinstimmt, wird der Wechselkurs für Steuern nicht berücksichtigt und die Hauswährung wird verwendet.
- Bezeichnung
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Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Wechselkursverfahren
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Das für Steuerberichte verwendete Wechselkursverfahren.
HinweisSie können nur das Wechselkursverfahren verwenden, für das das Kontrollkästchen Verwendet für Steuerberichte im Programm Wechselkursverfahren (tcmcs0140m000) markiert ist.
- Bezeichnung
-
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
- Währung
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Die Währung, in der die Wechselkurse für Steuern angegeben werden.
- In Basiswährung angeben
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Die Basiswährung, in der das Wechselkursverfahren angegeben wird.
- Wechselkurs
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Der für die Steuerberichtswährung verwendete Wechselkurs.
- Kursfaktor
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Der Kursfaktor des Wechselkursverfahrens.
- Definierter Wechselkurs
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Das Ergebnis des angegebenen Wechselkurses und des Kursfaktors.
- Gültigkeitsbeginn
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Datum und Uhrzeit des Zeitpunkts, ab dem der Wechselkurs gültig ist. Diese Gültigkeit endet für jeden Wechselkurs mit dem Gültigkeitsbeginn des nachfolgenden, aktuelleren Wechselkurses. Wenn Sie ein Datum eingeben, prüft Infor LN, ob für das Wechselkursverfahren und die Währung Abrechnungs- oder Finanz-Buchungen nach dem angegebenen Gültigkeitsbeginn vorhanden sind. Ist dies der Fall, können Sie diesen Wert nicht ändern.
- Enddatum
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Datum mit Uhrzeit, bis zu dem der Wechselkurs für Steuern gültig ist. Wenn dieses Datum nicht angegeben ist, gibt es kein Gültigkeitsende für den Wechselkurs.
Hinweis- Dieses Feld gilt nur für das Wechselkursverfahren, für das im Programm Wechselkursverfahren (tcmcs0140m000) das Kontrollkästchen Verwendet für Steuerberichte markiert ist.
- Dieses Datum kann nicht vor dem Gültigkeitsbeginn liegen.
- Wenn Wechselkurse genehmigt sind, kann dieses Datum nicht mehr geändert werden.
- Wenn das Ablaufdatum nicht angegeben ist, wird die Steuerwährung basierend auf Gültigkeitsbeginn und Genehmigungsdatum abgerufen. Falls festgelegt, wird das Ablaufdatum auch zum Abrufen der Steuern berücksichtigt.
- Umkehrkurs berechnen
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Zeigt an, ob der Umkehrwechselkurs zur Berechnung des Wechselkursverfahrens verwendet wird.
- Umkehrkurse automatisch genehmigen
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Zeigt an, ob die Umkehrwechselkurse automatisch genehmigt werden müssen.
- In Basiswährung angeben
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Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, werden die Wechselkurse für Steuern in der Basiswährung angegeben.
- Wechselkurs genehmigt
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Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist der entsprechende Wechselkurs für Steuern genehmigt und kann für die Steuererklärung verwendet werden.
- Genehmigungsdatum
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Gibt an, wann (Datum und Uhrzeit) der Wechselkurs für Steuern genehmigt wurde.