Bankbürgschaftsaktionen - Begünstigter (tcgtc0664m000)
Mit diesem Programm identifizieren Sie die Aktionen, die für die Bankbürgschaft mit Ihnen als Begünstigtem und dem Status "Offen" ausgeführt werden müssen.
- Zuständiger Mitarbeiter
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Der Code des für die Ausführung der Aktion zuständigen Mitarbeiters.
- Zuständiger Mitarbeiter
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Der Name des Mitarbeiters.
- Geschäftsart
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Die Geschäftsart, für welche die Bankbürgschaft definiert wird.
Zulässige Werte
- Export
- Import
- Ausgangstransaktionen Inland
- Eingangstransaktionen Inland
- Sonstige
- Aktionen
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Die für die Bankbürgschaft definierten Aktionen.
- Geplant
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Es werden die Aktionen angezeigt, die für die Bankbürgschaft (noch) nicht ausgeführt wurden.
- Geplant (Anzahl der geplanten Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen an, die für die Bankbürgschaft (noch) nicht ausgeführt wurden.
- Ausgeführt
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Die Aktionen, die für die Bankbürgschaft ausgeführt wurden.
- Ausgeführt (Anzahl der ausgeführten Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen an, die für die Bankbürgschaft ausgeführt wurden.
- Abgelaufen
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Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft mit einem Ablaufdatum in der Vergangenheit angezeigt.
- Abgelaufen (Anzahl der abgelaufenen Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft mit einem Ablaufdatum in der Vergangenheit an.
- Ablauf heute
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Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft angezeigt, die am aktuellen Tagesdatum ablaufen.
- Ablauf heute (Anzahl der Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die am aktuellen Tagesdatum ablaufen werden.
- Ablauf in 1-7 Tagen
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Es werden die Aktionen für die Bankbürgschaft angezeigt, die in den nächsten sieben Tagen ablaufen werden.
- Ablauf in 1-7 Tagen (Anzahl der Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die in den nächsten sieben Tagen ablaufen werden.
- Ablauf nach über 7 Tagen
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Die Aktionen für die Bankbürgschaft, die nach über sieben Tagen ablaufen werden.
- Ablauf nach über 7 Tagen (Anzahl der Aktionen)
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Gibt die Anzahl der Aktionen für die Bankbürgschaft an, die nach über sieben Tagen ablaufen werden.