Bankbürgschaft Import - Auftraggeber (tcgtc0660m110)
Mit diesem Programm können Sie die Importbankbürgschaften anzeigen und verwalten, deren Auftraggeber Sie sind.
Sie können dieses Programm nur aufrufen, wenn das Kontrollkästchen Trade-Verwaltung im Programm Implementierte Software-Komponenten (tccom0100s000) markiert ist.
Um die Importbankbürgschaft als Auftraggeber definieren und anzeigen zu können, muss mindestens ein Kontrollkästchen in den Abschnitten Bankbürgschaft - Begünstigter und Bankbürgschaft - Auftraggeber des Programms Parameter Trade-Verwaltung nach kaufmännischer Firma (tcgtc9199m000) markiert sein.
- Kaufmännische Firma
-
Der Code der kaufmännischen Firma, die den Importbankbürgschaften zugeordnet ist, deren Auftraggeber Sie sind.
- Anfordernder
-
Der Code des Handelspartners, der die Bankbürgschaft anfordert.
- Name 1
-
Der Name des Handelspartners, der die Bankbürgschaft anfordert.
- Aussteller
-
Der Code der Bank, welche die Bankbürgschaft übernimmt.
- Bankbürgschaftsart
-
Der Code der Bankbürgschaftsart.
- Typ der Bankbürgschaft
-
Gibt den Typ der Bankbürgschaft an.
Zulässige Werte
- Akzessorisch
- Fiduziarisch
- Bankbürgschafts-ID
-
Die eindeutige Identifikationsnummer der Bankbürgschaft.
- Version
-
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
- Status
-
Gibt den Status der Bankbürgschaft an.
Zulässige Werte
- Vorläufig
- Endgültig
- Angefordert
- Erhalten
- Ausgestellt
- An Begünstigten gesendet
- Beendet
- Antrag zurückgezogen
- Genehmigt
-
Zeigt an, ob die Importbankbürgschaft genehmigt wurde.
- Bankbürgschaftsnummer
-
Die Folgenummer der Bankbürgschaft.
- Gültigkeitsbeginn
-
Das Datum mit Uhrzeit, ab dem die Bankbürgschaft gültig ist.
- Ablaufdatum
-
Gibt an, wann (Datum und Uhrzeit) die Bankbürgschaft ausläuft.
- Text
-
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Text für die Importbankbürgschaften vorhanden, deren Auftraggeber Sie sind.
- Zuständiger Mitarbeiter
-
Der Code des Mitarbeiters, der die Importbankbürgschaft erstellt (hat).
- Name 1
-
Der Name des Mitarbeiters, der die Importbankbürgschaft erstellt (hat).
- Zuständige Abteilung
-
Der Code der logistischen Firma, zu der die Abteilung gehört, die für die Importbankbürgschaften zuständig ist.
- Zuständige Abteilung
-
Der Code der Abteilung, die für die Importbankbürgschaften zuständig ist.
- Währung
-
Der Code der Währung, in welcher der Bankbürgschaftsbetrag angegeben wird.
- Bankbürgschaftsbetrag
-
Der Höchstbetrag, für den die Bankbürgschaft gültig ist.
- Bestellter Verbrauchsbetrag
-
Der durch das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument bestellte Betrag, der noch nicht verwendet wurde.
- Gelieferter Verbrauchsbetrag
-
Der durch das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument tatsächlich verwendete Betrag.
- Verbleibender Betrag
-
Der Teil des Bankbürgschaftsbetrags, der nicht verwendet wurde.
- Abrufbetrag
-
Der Teil des Bankbürgschaftsbetrags, der abgerufen wurde.
- Adresse des Anfordernden
-
Der Code der Adresse des Handelspartners, der die Bankbürgschaft anfordert.
- Name 1
-
Der Name, der mit der registrierten Adresse des Handelspartners verbunden ist.
- Begünstigter
-
Der Code des Begünstigten, der mit der Bankbürgschaft verbunden ist.
- Gesonderter Auftraggeber
-
Der Code der Partei, die Anweisungen zur Übernahme einer Bankbürgschaft oder einer Gegenbürgschaft erteilt.
- Einreicher
-
Der Code des mit der Bankbürgschaft verbundenen Einreichers, der diese im Namen des Auftraggebers oder des Begünstigten anfordert.
- Bürge
-
Der Code der Partei, die eine Bankbürgschaft übernimmt.
- Gegenbürge
-
Der Code der Partei, die eine Gegenbürgschaft übernimmt.
- Avisierende Partei
-
Der Code der Partei, welche die Bankbürgschaft basierend auf der vom Bürgen gestellten Anforderung avisiert.
- Lieferant
-
Der Code des Lieferanten, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Lieferant
-
Der Name des Lieferanten, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Warenversender
-
Der Code des Warenversenders, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Rechnungssteller
-
Der Code des Rechnungsstellers, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Zahlungsempfänger
-
Der Code des Zahlungsempfängers, der zu dem Dokument gehört, das mit der Importbankbürgschaft verknüpft ist.
- Wechselkursverfahren
-
Der Code des Wechselkursverfahrens, das für die Bankbürgschafts- und Hauswährungen verwendet werden muss.
- Wechselkursbestimmung
-
Zeigt das Verfahren zum Bestimmen der Wechselkurse zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen an.
Zulässige Werte
- Belegdatum
-
LN verwendet den Kurs, der an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig war. Die Wechselkursbestimmung über das Belegdatum ist für alle Arten von Buchungen möglich. Der entsprechende Kurs kann manuell geändert werden.
Der Kurs wird durch das Paket Fakturierung aktualisiert, wenn die Rechnung gebucht wird.
- Manuell erfasst
-
Der Kurs kann manuell erfasst werden. Als Voreinstellung verwendet LN den Kurs, der an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig ist. Die Wechselkursbestimmung über Manuell erfasst ist für alle Arten von Buchungen möglich.
- Liefertermin
-
Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, verwendet LN den Wechselkurs, der am Auftragsdatum gültig war. Liegt das Auftragsdatum jedoch in der Vergangenheit, verwendet LN den am aktuellen Tagesdatum gültigen Wechselkurs.
Wenn die Waren geliefert wurden, verwendet LN den Kurs, der am tatsächlichen Liefertermin gültig ist.
Die Wechselkursbestimmung über den Liefertermin ist nur für VK-Aufträge, Service-Aufträge und VK-Rechnungen möglich. Der entsprechende Kurs kann nicht manuell geändert werden.
- Eingangsdatum
-
LN verwendet den Kurs, der an dem Datum und zum Zeitpunkt des erwarteten Wareneingangs gültig war. Die Wechselkursbestimmung über das Eingangsdatum ist nur für Bestellungen und EK-Rechnungen möglich. Der entsprechende Kurs kann nicht manuell geändert werden.
- Erwarteter Zahlungstermin
-
LN verwendet den Kurs, der an dem Datum und zu der Uhrzeit gültig war, zu denen die Zahlung der Ausgangs- oder Eingangsrechnung erwartet wird.
Erwarteter Zahlungstermin = Liefertermin/Wareneingangstermin + Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist wird im Programm Zahlungsbedingungen (tcmcs0113s000) festgelegt. Die Wechselkursbestimmung über den Erwarteter Zahlungstermin ist für alle Arten von Buchungen möglich. Der entsprechende Kurs kann nicht manuell geändert werden.
Der Kurs wird durch das Paket Fakturierung aktualisiert, wenn die Rechnung gebucht wird.
- Fest
-
Sie können diese Wechselkursbestimmung nur für ein freies Währungssystem oder ein Einwährungssystem verwenden. Die Wechselkursbestimmung über den Fest ist für alle Arten von Buchungen möglich.
Wenn Sie die Kurse zwischen der Buchungswährung und den Referenzwährungen manuell erfassen, ist der Kurs fest. Wenn Sie die Kurse nicht manuell erfassen, ist der Kurs nicht fest und LN verwendet den Kurs, der an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig war.
- Fest (Berichtswährungen)
-
Sie können diese Wechselkursbestimmung nur bei einem freien Währungssystem verwenden. Die Wechselkursbestimmung über Fest (Berichtswährungen) ist für alle Arten von Buchungen möglich.
Wenn Sie die Kurse zwischen der Buchungswährung und den Berichtswährungen manuell erfassen, sind die Kurse fest. Der Kurs der Landeswährung basiert auf dem Belegdatum des entsprechenden Beleges.
Wenn Sie die Wechselkurse zwischen Buchungs- und Berichtswährungen nicht manuell erfassen, sind die Kurse nicht fest und LN verwendet die Kurse, die an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig waren.
- Fest (Landeswährung)
-
Sie können diese Wechselkursbestimmung nur bei einem freien Währungssystem verwenden. Die Wechselkursbestimmung über Fest (Landeswährung) ist für alle Arten von Buchungen möglich.
Wenn Sie den Kurs zwischen der Buchungswährung und der Landeswährung manuell erfassen, ist der Kurs fest. Die sonstigen Kurse basieren auf dem Belegdatum des entsprechenden Belegs.
Wenn Sie den Kurs der Landeswährung nicht manuell erfassen, ist der Kurs nicht fest und LN verwendet den Kurs, der an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig war.
- Fest (Landeswährung/Berichtswährungen)
-
Sie können diese Wechselkursbestimmung nur bei einem freien Währungssystem verwenden. Die Wechselkursbestimmung über Fest (Landeswährung/Berichtswährungen) ist für alle Arten von Buchungen möglich.
Wenn Sie die Kurse zwischen der Buchungswährung und den Hauswährungen manuell erfassen, sind die Kurse fest. Der Kurs der Landeswährung basiert auf dem Belegdatum des entsprechenden Beleges.
Wenn Sie die Wechselkurse zwischen der Buchungs- und den Hauswährungen nicht manuell erfassen, ist der Kurs nicht fest und LN verwendet die Kurse, die an dem Datum und zum Zeitpunkt der Belegerstellung gültig waren.
- Wechselkursdatum
-
Das Datum mit Uhrzeit, an dem der Wechselkurs für die Bankbürgschaftswährung und die Hauswährungen bestimmt wird.
- Kurs/Kursfaktor
-
Der Kursfaktor, der zur Umrechnung der Währung verwendet werden muss, bevor der Wechselkurs auf die Bankbürgschaftswährung und die Hauswährungen angewendet wird.
- Dokumentgenehmigung für nicht ausgestellte Bankbürgschaft zulassen
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Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wird das mit der Bankbürgschaft verknüpfte Dokument genehmigt, wenn die Bankbürgschaft nicht ausgestellt oder erhalten wurde.
- Änderungsnummer
-
Die Folgenummer der Änderung. Diese Nummer muss die späteste (höchste) in der Reihe aller vorgenommenen Änderungen sein. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise vorherige Änderungen übermittelt wurden.
- Änderungsdatum
-
Datum und Uhrzeit der letzten Änderung der Bankbürgschaft.
- Status
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Gibt den Status der Bankbürgschaft nach Änderung derselben an.
Zulässige Werte
- Vorläufig
- Endgültig
- Angefordert
- Erhalten
- Ausgestellt
- An Begünstigten gesendet
- Beendet
- Antrag zurückgezogen
- Grund
-
Der Code des Grundes, aus dem der Antrag auf Bankbürgschaft zurückgezogen oder diese beendet wurde.
- Geändert von
-
Der Code des Anwenders, der die Bankbürgschaft zuletzt geändert hat.
- Geändert am
-
Datum und Uhrzeit der Änderung der Bankbürgschaft.