Innergemeinschaftliche Meldungsperioden nach Steuerland (tccom7106m000)
Mit diesem Programm definieren Sie die Perioden, für die Sie die zusammenfassende Meldung abgeben müssen. Sie können die Perioden dem Land zuordnen, in dem die Steuererklärung eingereicht wird.
Gehen Sie in das entsprechende Menü und klicken Sie auf
, um die für die kaufmännische Firma definierten Steuerperioden abzurufen und die entsprechenden Perioden für die zusammenfassende Meldung zu generieren.In der Regel müssen Sie die zusammenfassende Meldung alle drei Monate abgeben. Wenn die (Umsatz)steuerperioden Kalendermonaten entsprechen, generiert LN Perioden für die zusammenfassende Meldung, die drei (Umsatz)steuerperioden entsprechen.
So besteht z. B. die Periode 1 für die zusammenfassende Meldung aus den (Umsatz)steuerperioden 1, 2 und 3, Periode 2 für die zusammenfassende Meldung aus den (Umsatz)steuerperioden 4, 5 und 6 etc.
- Kaufmännische Firma
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Die kaufmännische Firma, für die Sie die zusammenfassende Meldung einrichten.
- Land
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Das Land, in dem die Steuererklärung als Bestandteil der zusammenfassenden Meldung vorgelegt wird.
- USt-Jahr
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Das Jahr, für das die Steuererklärung für die zusammenfassende Meldung eingereicht wird.
- USt-Periode
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Die USt-Periode, für die die Steuererklärung für die zusammenfassende Meldung eingereicht wird. Die USt-Periode ist eine aus zwei Ziffern bestehende Zahl gemäß Definition im Programm Perioden (tfgld0105m000).
- Meldungsjahr
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Das Jahr, für das Sie die zusammenfassende Meldung einrichten.
- Meldungsperiode
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Die Periode, für die Sie die zusammenfassende Meldung abgeben.
In der Regel müssen Sie die zusammenfassende Meldung alle drei Monate abgeben.