Innergemeinschaftliche Meldungsperioden nach Steuerland (tccom7106m000)

Mit diesem Programm definieren Sie die Perioden, für die Sie die zusammenfassende Meldung abgeben müssen. Sie können die Perioden dem Land zuordnen, in dem die Steuererklärung eingereicht wird.

Gehen Sie in das entsprechende Menü und klicken Sie auf Initialisieren, um die für die kaufmännische Firma definierten Steuerperioden abzurufen und die entsprechenden Perioden für die zusammenfassende Meldung zu generieren.

In der Regel müssen Sie die zusammenfassende Meldung alle drei Monate abgeben. Wenn die (Umsatz)steuerperioden Kalendermonaten entsprechen, generiert LN Perioden für die zusammenfassende Meldung, die drei (Umsatz)steuerperioden entsprechen.

So besteht z. B. die Periode 1 für die zusammenfassende Meldung aus den (Umsatz)steuerperioden 1, 2 und 3, Periode 2 für die zusammenfassende Meldung aus den (Umsatz)steuerperioden 4, 5 und 6 etc.

Kaufmännische Firma

Die kaufmännische Firma, für die Sie die zusammenfassende Meldung einrichten.

Land

Das Land, in dem die Steuererklärung als Bestandteil der zusammenfassenden Meldung vorgelegt wird.

USt-Jahr

Das Jahr, für das die Steuererklärung für die zusammenfassende Meldung eingereicht wird.

USt-Periode

Die USt-Periode, für die die Steuererklärung für die zusammenfassende Meldung eingereicht wird. Die USt-Periode ist eine aus zwei Ziffern bestehende Zahl gemäß Definition im Programm Perioden (tfgld0105m000).

Meldungsjahr

Das Jahr, für das Sie die zusammenfassende Meldung einrichten.

Meldungsperiode

Die Periode, für die Sie die zusammenfassende Meldung abgeben.

In der Regel müssen Sie die zusammenfassende Meldung alle drei Monate abgeben.