Änderungsantrag genehmigen

Nachdem die Änderungen an dem Änderungsantrag vorgenommen wurden und der Status auf "Geändert" gesetzt wurde, muss der Änderungsantrag genehmigt werden, bevor die Änderungen verarbeitet werden können.

Sie können einen Änderungsantrag über die Option Genehmigen im Menü Aktionen des Programms Änderungsantrag für fremdvergebene Dienstleistungsbestellung (tdpur6600m400) genehmigen.

Hinweis
  • Änderungen können so lange an den Änderungsanträgen und den Änderungspositionen vorgenommen werden, bis Sie den Änderungsantrag verarbeiten. Nach den Änderungen müssen Sie den Änderungsantrag erneut genehmigen. Nach der Genehmigung wird die Version auf 1 gesetzt.
  • Wenn beim Genehmigen einer Änderungsart der Art Auslassung die Positionsart Nur Betrag für eine Dienstleistungsbestellung vorhanden ist, darf der Änderungsbetrag nicht größer sein als der Auftragsbetrag der Dienstleistungsbestellposition. Wenn für die Dienstleistungsbestellposition verarbeitete Zahlungsanträge vorliegen, darf der Änderungsbetrag nicht größer sein als der restliche Zahlungsantragsbetrag für die Dienstleistungsbestellposition.
  • Bei einer Positionsart der Art Menge und Wechselkurs für eine Dienstleistungsbestellung darf die Änderungsmenge nicht größer sein als die Positionsmenge für die Dienstleistungsbestellung. Wenn verarbeitete Zahlungsanträge für die Dienstleistungsbestellposition vorhanden sind, darf die Menge für die Abweichung, multipliziert mit dem Wert im Feld Kostensatz für Dienstleistungsbestellung, nicht größer sein als der verbleibende Zahlungsantragsbetrag.
  • Wenn für die Positionsart Menge und Wechselkurs für die Dienstleistungsbestellung eine Änderungsart der Art Auslassung vorhanden ist, muss die Menge der Änderung größer sein als die Positionsmenge abzüglich der gesamten Abrufmenge.