Abzüge im Einbehalt

Der Betrag, der vom Fremdbearbeiter abgenommen wird. Wenn der Wert im Zahlungsantrag angegeben ist, wird der Abzugsbetrag berechnet. Der Einbehaltsbetrag für den Abzug wird anhand der folgenden Formel berechnet: Berechneter abgezogener Einbehaltsbetrag = abgenommener Betrag * Prozentsatz des Einbehalts für die Dienstleistungsbestellung/100

Der Abzugsbetrag für den Einbehalt wird automatisch berechnet, aber der Betrag kann auch manuell geändert werden. Wenn der abgezogene Einbehaltsbetrag manuell festgelegt wird, muss er niedriger sein als der berechnete Betrag für den abgezogenen Einbehaltsbetrag der Zahlungsantrags.

Der Betrag wird von jedem Zahlungsantrag als Einbehaltsbetrag abgezogen. Der abgezogene Einbehaltswert wird außerdem im Auftragseinbehaltssaldo angegeben. Der Betrag für den Einbehaltssaldo ist der Höchstbetrag, der für einen Einbehalt verfügbar ist, der von einem Zahlungsantrag freigegeben werden muss.

Der Einbehaltssaldo wird auf Basis der folgenden Formel berechnet: Auftragseinbehaltssaldo = gesamter abgezogener Einhaltsbetrag (aller Zahlungsanträge) - gesamte genehmigte Einhaltsbeträge - angeforderter Einhaltsbetrag für nicht genehmigte Einbehaltsfreigabe.

Der Einbehaltssaldo kann im Programm Rechnungsstellersalden (tccom4523m000) festgelegt werden. Der maximal zulässige Einbehaltsbetrag ist der Höchstbetrag, der aus dem Einbehaltssaldo für die Rechnung verfügbar ist. Der maximal zulässige Einbehaltsbetrag kann im Programm Rechnungsstellersalden (tccom4523m000) festgelegt werden. Wird im Programm Zahlungsantrag (tdpur6620m000) ein neuer Datensatz angegeben, kann der abgezogenen Einbehaltsbetrag nicht zum Einbehalt des Handelspartners hinzugefügt werden, wenn der maximal zulässige Einbehaltsbetrag höher ist. Der Wert für den maximal zulässigen Einbehalt wird im Zahlungsantrag auf Ja gesetzt. Der abgezogene Einbehaltsbetrag wird auf den maximal zulässigen Wert gesetzt, den dem maximal zulässigen Betrag am nächsten kommt.