Einbehalt
Wenn die Handelsabteilung des Hauptvertragspartners den Antrag des Fremdbearbeiters erhält, den Einbehaltsbetrag (oder einen Teil davon) zu bezahlen, wird der Antrag erfasst und geprüft. Der Hauptvertragspartner prüft, ob ein Fehler oder eine Reklamationen hinsichtlich der vom Fremdbearbeiter ausgeführten Arbeit besteht. Der Hauptvertragspartner kann den vollständigen Betrag oder nur einen Teil des angeforderten Betrags genehmigen. Maßgeblich dafür ist die Abnahme der durchgeführten Arbeiten. Außerdem kann der Hauptvertragspartner einen bestimmten Rabatt für den vereinbarten Betrag verhandeln, wenn der Einbehaltsbetrag vor Ablauf der Gewährleistungsfrist freigegeben wird.
Der beibehaltene Betrag muss nach dem Eingang der Genehmigung per Zahlungsantrag oder manuell an den Fremdbearbeiter freigegeben werden. Die tatsächliche Zahlung wird auf Basis der Zahlungsbescheinigung verwaltet.