Senden der Zahlungsbenachrichtigung

Wenn der Zahlungsantrag aus dem Fremdbearbeiter im Programm Zahlungsantrag (tdpur6620m000) registriert wird und der Anwendungsstatus In Bearbeitung lautet, muss eine Benachrichtigung an den Fremdbearbeiter gesendet werden, falls die nächste Aktivität Zahlungsbenachrichtigung drucken lautet.

Diese Bestätigung, auch als Zahlungsbenachrichtigung bezeichnet, muss den Zahlungsantrag Betrag laut Zahlungsantrag und Externe Referenznummer enthalten.

Über die Option "Zahlungsbenachrichtigung drucken" im Programm Zahlungsantrag (tdpur6620m000) können Sie das Programm Zahlungsbenachrichtigung drucken (tdpur6420m200) aufrufen. Nachdem die Bestätigung gedruckt wurde (nicht als Entwurf), wird die Aktivität Zahlungsbenachrichtigung drucken auf "Ausgeführt" gesetzt. Wenn die Zahlungsantragsdaten nach dem Drucken der Zahlungsbenachrichtigung geändert werden, wird die Aktivität auf "Geändert" gesetzt. Dies weist darauf hin, dass die Daten des Zahlungsantrags geändert werden, nachdem die letzte Zahlungsbenachrichtigung gedruckt und an den Fremdbearbeiter gesendet wurde. Wenn Sie die Zahlungsbenachrichtigung erneut drucken, wird die Aktivität erneut auf "Ausgeführt" gesetzt.

Hinweis

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen geänderten Zahlungsantrag erneut zu drucken.