Änderungsanforderungen - EK-Verträge
Wenn die Funktionalität für die Änderungsanforderung für EK-Verträge implementiert wurde, ist eine Änderungsanforderung erforderlich, um den EK-Vertrag und die dazugehörigen Daten zu aktualisieren. Eine Änderungsanforderung ist eine Kopie des ursprünglichen und eigentlichen EK-Vertrags (einschließlich der verknüpften Informationen). Diese Kopie wird zu einem neuen Beleg hinzugefügt und erhält eine neue Belegnummer.
Änderungsanforderungen sind erforderlich, nachdem der EK-Vertrag aktiviert wurde. In der Folge werden Änderungsanforderungen nur verwendet, um Verträge mit dem Status Aktiv zu aktualisieren. Wenn Sie Änderungsanforderungen verwenden, können Sie EK-Verträge nicht deaktivieren. Sie können sie nur beenden. Wenn Sie Änderungsanforderungen nicht verwenden, muss zunächst ein Vertrag der Art Aktiv deaktiviert (auf Frei gesetzt) werden, bevor er aktualisiert werden kann.
Es kann gleichzeitig nur eine offene Änderungsanforderung auf einen EK-Vertrag angewendet werden. Eine neue Änderungsanforderung kann nur erstellt werden, nachdem eine Vorgängerversion verarbeitet oder storniert wurde.
Ändern von EK-Vertragsdaten über die Funktionalität für Änderungsanforderungen:
Feldaktualisierungen
Sie können bestimmte Felder für eine Änderungsanforderung ändern. Die Verfügbarkeit von Feldern auf einer Änderungsanforderung richtet sich nach dem Status des eigentlichen EK-Vertrags. . Weitere Informationen finden Sie unter Änderungsanforderungen für EK-Verträge - Feldaktualisierungen.