Anschaffungsnebenkosten - Rechnungsabgleich
Da Anschaffungsnebenkosten-Positionen für Bestellpositionen hinzugefügt oder geändert werden können, ist Mit Wareneingang abgleichen das geeignete Abgleichverfahren in Kreditorenbuchhaltung.
Um eine Rechnung mit nur Anschaffungsnebenkosten zu erfassen, müssen Anwender die Rechnungsart Mit Anschaff.-NK verbundene Rechnung auswählen.
Wenn eine gemischte Rechnung eingeht, muss die Rechnung über die Rechnungsart Mit Bestellungen verbundene Rechnung erfasst werden. Der Anwender kann zunächst die Bestellungen mit Aufträgen, Wareneingängen oder Verbrauch (im Falle einer Konsignation) abgleichen und dann die Anschaffungsnebenkosten mit Wareneingangspositionen für Anschaffungsnebenkosten abgleichen. Das Abgleichverfahren bezieht sich dann nur auf den Bestellteil, nicht auf den Teil der Anschaffungsnebenkosten, da die Anschaffungsnebenkosten nur für den Abgleich auf der Ebene der Wareneingangspositionen verfügbar sind.
Rechnungen aus Lagerumbuchungen können nur mit der Rechnungsart Mit Anschaff.-NK verbundene Rechnung erfasst werden.
- Sie können die Rechnungsart auch von Mit Anschaff.-NK verbundene Rechnung in Mit Bestellungen verbundene Rechnung ändern, und zwar selbst dann, wenn bereits EK-Anschaffungsnebenkosten-Positionen abgeglichen wurden. Wenn Anschaffungsnebenkosten-Positionen der Art "Lagerumbuchung" abgeglichen wurden, kann die Rechnungsart nicht mehr geändert werden.
- Im Gegensatz zu anderen, auf Mengen basierenden Abgleichprozessen basiert der Abgleich der Anschaffungsnebenkosten vollständig auf Beträgen.
- Wenn die Position eines EK- oder Lagerumbuchungsauftrags mit einer Anschaffungsnebenkosten-Position verknüpft ist, deren Berechnungsverfahren Nach Fracht (FM) lautet, wird die Spediteurrechnung nicht mit der Anschaffungsnebenkosten-Position, sondern mit der Frachtauftragsposition abgeglichen. Das Kontrollkästchen Frachtrechnung (FM) ist für eine solche Anschaffungsnebenkosten-Position im Programm Anschaffungsnebenkosten-Positionen (tclct2100m000) markiert.
Abgleichen mit erfassten Anschaffungsnebenkosten-Positionen
Der Rechnungssteller auf der Rechnung muss mit dem Handelspartner der Anschaffungsnebenkosten-Position übereinstimmen. Da in den Abgleichprogrammen Auftrag/Bestellung, Lieferschein und Handelspartner geändert werden können, können Anwender Aufträge/Bestellungen zuweisen, die von vollständig verschiedenen Handelspartnern stammen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Kontrollkästchen Handelspartnerbeziehung obligatorisch im Programm Parameter Kreditorenbuchhaltung (tfacp0100m000) nicht markiert ist.
Wenn die Anschaffungsnebenkosten Teil einer gemischten Rechnung sind, sind die Anschaffungsnebenkosten-Positionen wahrscheinlich Teil der (bereits abgeglichenen oder noch abzugleichenden) Wareneingangspositionen. In diesem Fall ist es nicht obligatorisch, diese Anschaffungsnebenkosten-Positionen abzugleichen, und LN zeigt keine Warnungen an.
Abgleichen mit nicht erfassten Anschaffungsnebenkosten-Positionen
Sie können Anschaffungsnebenkosten, die auf der Rechnung angegeben sind, für Kosten erfassen, die nicht in Einkauf oder Lagerwirtschaft definiert wurden. Sie können Anschaffungsnebenkosten-Positionen jederzeit ändern oder hinzufügen. Dazu verwenden Sie den Befehl , mit dem Sie das Programm Anschaffungsnebenkosten-Positionen nach Eingang (tclct2100m100) aufrufen können. Der Wareneingang wird weitergeleitet, wenn er im Abgleichprogramm für die ausgewählte Position vorliegt.
Anwender können diese Anschaffungsnebenkosten auch durch einen Mitarbeiter aus Lagerwirtschaft oder Einkauf erstellen lassen. Alternativ ist es möglich, die Rechnung nicht mit Anschaffungsnebenkosten abzugleichen oder zu genehmigen, sondern die Rechnung wird als Zusatzkosten zu behandeln.
Automatischer Abgleich
Rechnungen, die als Mit Anschaff.-NK verbundene Rechnung erfasst sind, werden automatisch abgeglichen, wenn Folgendes zutrifft:
- Im Programm Parameter Kreditorenbuchhaltung (tfacp0100m000) ist die Option Automatischer Abgleich ausgewählt.
- Die Lieferscheinnummer und/oder die Auftragsnummer wurden eingegeben.
Der automatische Abgleich kann auf den folgenden Ebenen durchgeführt werden:
- Mit Bestellung abgleichen
- Mit Wareneingang abgleichen
- Mit EK-Verbrauch abgleichen
Für den automatischen Abgleich gelten die folgenden Bedingungen:
- EK- oder lagerbezogene Logistikobjekte gesucht und abgeglichen.
- Anschaffungsnebenkosten können nur auf der untersten Ebene abgeglichen werden, also auf der Wareneingangsebene; eine gemischte Rechnung kann auf allen Ebenen abgeglichen werden.
- Es werden nur Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt, die nicht vollständig abgeglichen wurden. Daher kann der automatische Abgleich nicht neu gestartet werden.
- Da Anschaffungsnebenkosten, die mit einer bestimmten Bestellung verbunden sind, mehrere Rechnungssteller haben können, werden nur diejenigen Anschaffungsnebenkosten-Wareneingangspositionen ausgewählt, deren Rechnungssteller mit dem der Rechnung übereinstimmt.
Preisdifferenzen
Während des Abgleichs werden Preisdifferenzen auf der Ebene des Rechnungskopfs berechnet.
Um falsche Preisdifferenzen zu vermeiden, kann der Anwender die folgenden Schritte in LN ausführen:
- Einen "abgeglichenen Rechnungsbetrag" für die Anschaffungsnebenkosten-Position verwalten
- Auswählen, welcher Teil des Betrags der Anschaffungsnebenkosten-Position zu der Rechnung gehört, die abgeglichen wird