Verwenden von geplanten Lieferzeitpunkten
Bei einem EK-Lieferabruf müssen geplante Lieferzeitpunkte für eine Kombination aus Artikel, Lieferant, Warenversender und Lager generiert werden. Diese Zeitpunkte werden vom Paket Unternehmensplanung zur Bestimmung des Laufzeitversatzes verwendet.
Wenn das Paket Unternehmensplanung die geplanten Lieferzeitpunkte aus Einkauf für eine Kombination aus Artikel, Lieferant/Warenversender und Lager abruft, führt LN die folgenden Schritte aus:
- Sucht nach dem Programm Lieferraster nach Lager/Handelspartner/Artikel (tdipu0124m000), um das geltende Lieferraster abzurufen. LN sucht in der folgenden Reihenfolge:
- nach Lager, Lieferant, Warenversender und Artikel
- nach Lager, Lieferant und Warenversender
- nach Lager
- Es wird bestimmt, ob der EK-Lieferabruf auf dem Wareneingangszeitpunkt oder dem Versandzeitpunkt basiert. Wenn für eine Kombination aus Artikel, Lieferant, Warenversender, Einkaufsabteilung und Warenversandadresse bereits ein EK-Lieferabruf vorhanden ist, prüft LN, ob der Abruf auf dem Versand- oder dem Wareneingangszeitpunkt basiert. Diese Information befindet sich im Feld Versand-/eingangsbasiert des Programms EK-Lieferabrufe (tdpur3110m000). Wenn kein EK-Lieferabruf vorhanden ist, wird ein neuer Abruf generiert. In diesem Fall werden die Wareneingangs- oder versandbasierten Daten aus dem Programm Logistikdaten für EK-Vertragsposition (tdpur3102m000) oder dem Programm Artikel - Lieferant (tdipu0110m000) abgerufen.
- Wenn sich herausstellt, dass der Abruf auf dem Versandzeitpunkt basiert, entnimmt das Paket Unternehmensplanung die geplanten Lieferzeitpunkte für die Kombination aus Lager, Warenversender und Lieferraster dem Programm Geplante Lieferzeitpunkte (basierend auf Versand) (tdipu0125m000). Wenn sich der Abruf als ein wareneingangsbasierter Abruf herausstellt, ruft das Paket Unternehmensplanung die geplanten Lieferzeitpunkte für eine Kombination aus Lager- und Lieferrastern aus dem Programm Geplante Lieferzeitpunkte (basierend auf Wareneingang) (tdipu0126m000) ab.