Steuerbeträge von Null

Steuercodes mit einem Steuersatz von Null

Steuerpflichtige Buchungen, für die jedoch keine Steuern anfallen, werden als Buchungen mit einem Steuersatz von Null angesehen und nicht als steuerbefreite Buchungen. Für solche Buchungen müssen Sie Steuercodes mit Steuersätzen von Null definieren.

Eine Steuerbefreiung kann z. B. aus den folgenden Gründen vorliegen:

  • Die Waren und Dienstleistungen sind nicht steuerpflichtig.
  • Der Warentransfer in bestimmte oder aus bestimmten Ländern ist nicht steuerpflichtig.
  • Die Buchungen beziehen sich auf Dienstleistungsvorgänge unter besonderen Umständen.
  • Der Handelspartner besitzt eine Befreiungsurkunde.

Normalerweise sind bei Buchungen, auf die keine Steuern erhoben werden, bestimmte zusätzliche Informationen, wie z. B. ein Verweis auf das Steuergesetz, in dem die Ausnahme definiert ist, oder die Nummer der Steuerbefreiungsurkunde des Handelspartners erforderlich und müssen in der Rechnung enthalten sein. Je nach Art der Steuer können Sie einen mit dem Steuercode verknüpften Grund verwenden oder Sie verknüpfen einen Text mit dem Steuercode, der die Informationen enthält.