Akkreditivverbräuche

Verbrauch eines Akkreditivs findet statt, wenn ein Teil des Betrags, über den das Akkreditiv ausgestellt wird, für ein Dokument oder eine Dokumentposition reserviert wird.

Ein anfänglicher Verbrauch wird vorgenommen, wenn ein Dokument oder eine Dokumentposition mit dem Akkreditiv verknüpft wird. Der anfänglich verbrauchte Betrag entspricht dem Auftragsbetrag des verknüpften Dokuments bzw. der Dokumentposition.

Für Exportakkreditive oder Akkreditive im Inlandsverkauf wird ein endgültiger Verbrauch vorgenommen, wenn eine Sendung oder Sendungsposition, die zu einem mit dem Akkreditiv verknüpften Dokument gehört, bestätigt wird. Für Importakkreditive oder Akkreditive im Inlandseinkauf wird ein endgültiger Verbrauch vorgenommen, wenn ein Wareneingang oder eine Wareneingangsposition, die zu einem mit dem Akkreditiv verknüpften Dokument gehört, bestätigt wird.

Daher können für ein Akkreditiv sowohl anfängliche als auch endgültige Verbräuche vorhanden sein, wenn ein Akkreditiv mit mehreren Dokumenten oder Dokumentpositionen verbunden ist, und einige dieser Dokumente zu bestätigten Sendungs- oder Wareneingangspositionen gehören.