Abwicklung eines Exportakkreditivs

Die Abwicklung eines Exportakkreditivs umfasst in LN die Verwaltung und Verarbeitung von Akkreditiven aus Sicht des Verkäufers.

Die folgenden Arten von Akkreditiven werden verwendet:

  • Exportakkreditiv: für den internationalen Handel
  • Akkreditiv im Inlandsverkauf: für den Handel im Inland

Ein normaler Ablauf umfasst die nachfolgenden Schritte. Wenn das Akkreditiv jedoch geändert werden muss, kann in verschiedenen Phasen der Abwicklung von Ihnen verlangt werden, Daten zu ändern oder das Akkreditiv auf einen früheren Status zurückzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter Ändern der Daten oder des Status eines Akkreditivs.

  1. Anfängliches Akkreditiv

    Auf der Grundlage der Einkaufs- und Verkaufsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer legt der Verkäufer die Inhalte des Akkreditivs fest, um dessen Eröffnung bei der Bank des Käufers er diesen bitten wird. Der Anfangsstatus des Akkreditivs lautet Vorläufig.

    Exportakkreditive werden im Programm Exportakkreditiv (tcgtc0650m000), Akkreditive im Inlandsverkauf im Programm Akkreditiv für Ausgangstransaktionen Inland (tcgtc0650m200) verwaltet.

  2. Dokument mit Akkreditiv verknüpfen

    Ein dazu berechtigter Anwender verknüpft das entsprechende Dokument mit dem Akkreditiv. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Dokument gemäß den im Akkreditiv genannten Bedingungen verarbeitet wird.

    Weitere Informationen finden Sie unter Verknüpfung von Akkreditiven und Aufheben der Verknüpfung von Akkreditiven.

  3. Akkreditiv genehmigen

    Nach Verknüpfung des Dokuments bzw. der Dokumente mit dem Akkreditiv, genehmigt ein dazu berechtigter Anwender das Akkreditiv, indem er den Menüpunkt Genehmigen im entsprechenden Menü des Programms Exportakkreditiv (tcgtc0650m000) bzw. Akkreditiv für Ausgangstransaktionen Inland (tcgtc0650m200) auswählt.

    Die Genehmigung des Akkreditivs ist ein obligatorischer Schritt. Um mit der Abwicklung des Akkreditivs fortfahren zu können, muss der Anwender das Akkreditiv genehmigen.

    Bei Bedarf können Anwender bereits genehmigte Akkreditive mit bestimmten Status ändern, indem Sie den Menüpunkt Genehmigung aufheben im entsprechenden Menü auswählen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Ändern der Daten oder des Status eines Akkreditivs.

  4. Auf Endgültig setzen

    Um mit der Abwicklung fortfahren zu können, muss der Anwender das Akkreditiv auf Endgültig setzen. Dadurch können die verknüpften Dokumente genehmigt (bzw. bei vertragsbezogenen Projektlieferungen aktiviert) werden.

    Dokumentbasierte Compliance-Prüfungen werden durchgeführt, um festzustellen, ob das Dokument die im Akkreditiv genannten Voraussetzungen erfüllt. Weitere Informationen finden Sie unter Compliance-Prüfung für mit Akkreditiven verknüpfte Dokumente.

    Gewöhnlich bittet der Verkäufer den Käufer an diesem Punkt, ein Akkreditiv mit dem Inhalt des Endgültigen Akkreditivs bei der Bank des Käufers zu eröffnen.

  5. Auf Erhalten setzen

    Wenn der Verkäufer das Akkreditiv vom Käufer durch die avisierende Bank erhalten hat, prüft er:

    • Ob er die im Akkreditiv genannten Anforderungen erfüllen kann.
    • Ob das Akkreditiv gemäß der Verkaufs- und Einkaufsvereinbarung aufgesetzt wurde.

    Falls ja, muss der Anwender den Status des Akkreditivs auf Erhalten setzen.

  6. Auf Zurückgegeben setzen

    Wenn das vom Käufer erhaltene Akkreditiv geändert werden muss, muss der Anwender folgende Schritte unternehmen:

    1. Die Genehmigung des Akkreditivs aufheben.
    2. Das Akkreditiv ändern.
    3. Den Status auf Zurückgegeben setzen.
    4. Das Akkreditiv an den Käufer zurückgeben.

    Sind keine Änderungen erforderlich, kann der Anwender das Akkreditiv akzeptieren.

  7. Auf Akzeptiert setzen

    Falls das Akkreditiv akzeptabel ist, muss der Anwender den Status des Akkreditivs auf Akzeptiert setzen. Bei diesem Status kann das verknüpfte Dokument an das Paket Lagerwirtschaft freigegeben werden.

    Wenn das Dokument an das Paket Lagerwirtschaft freigegeben und die mit dem Dokument verbundene Sendung bestätigt wird, werden dokumentbasierte Compliance-Prüfungen durchgeführt, um festzustellen, ob Dokument und Sendung die im Akkreditiv genannten Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Compliance-Prüfung für mit Akkreditiven verknüpfte Dokumente.

  8. Auf Gesendet setzen

    Setzen Sie den Status auf Gesendet, um anzuzeigen, dass der avisierenden oder bestätigenden Bank die erforderlichen Dokumente vorgelegt und die Waren versendet wurden.

  9. Auf Bezahlt setzen

    Wenn die auf die Ausgangsrechnungen für die mit dem Akkreditiv verknüpften Verkaufsauftragspositionen erhaltene Zahlung dem Höchstbetrag des Akkreditivs entspricht, wird der Status des Akkreditivs automatisch auf Bezahlt gesetzt.

    Anwender können den Status auch manuell auf Bezahlt setzen.

  10. Auf Abgeschlossen setzen

    Nachdem die Zahlung eingegangen ist, können Sie den Status auf Abgeschlossen setzen.

    Hinweis
    • Die zuvor genannten Schritte geben einen normalen Ablauf wieder. Wenn das Akkreditiv jedoch geändert werden muss, kann in verschiedenen Phasen der Abwicklung von Ihnen verlangt werden, Daten zu ändern oder das Akkreditiv auf einen früheren Status zurückzusetzen. Siehe Ändern der Daten oder des Status eines Akkreditivs.
    • Anwender können das Akkreditiv in jeder Phase der Abwicklung auf Storniert setzen.