Verwenden von Wechselkursverfahren
Mit Wechselkursverfahren können Sie verschiedene Wechselkurse zuweisen an:
- verschiedene Rechnungsempfänger
- verschiedene Arten von Geschäftsvorgängen, wie z. B. Bestellungen, VK-Rechnungen, interne Kalkulationen sowie Intrastat-Berichte
Im Programm Wechselkursverfahren (tcmcs0140m000) müssen Sie mindestens ein Wechselkursverfahren für eine Firma definieren.
Im Programm Firmen (tcemm1170m000) geben Sie vor, welche Wechselkursverfahren bei Verkaufs- und Einkaufsbuchungen, internen Berechnungen sowie diversen, den Behörden vorzulegenden Nachweisen verwendet werden sollen.
Die Wechselkurse für die Wechselkursverfahren legen Sie im Programm Wechselkurse (tcmcs0108m000) fest.
Voreinstellen der Wechselkurse für die Firma
Im Programm Firmen (tcemm1170m000) geben Sie vor, welche Wechselkursverfahren bei Verkaufs- und Einkaufsbuchungen, internen Berechnungen sowie externen Nachweisen für die Firma verwendet werden sollen.
Wechselkursverfahren für Berichte
Im Programm Sachkonteneinstellungen nach Konto (tfgld0128m000) definieren Sie die in Berichten zu verwendenden Wechselkursverfahren.
Wechselkurse für Handelspartner
Sie können ein Wechselkursverfahren für einen Rechnungsempfänger oder einen Rechnungssteller in den Programmen Rechnungsempfänger (tccom4112s000) oder Rechnungssteller (tccom4122s000) auswählen.
Wechselkurse für Geschäftsvorgänge
Für interne Geschäftsvorgänge sowie EK- und VK-Geschäftsvorgänge einer Firma müssen Sie im Programm Firmen (tcemm1170m000) Wechselkursverfahren voreinstellen.
Interne Wechselkurse
Mit den internen Wechselkursen werden in LN Beträge aller Geschäftsvorgänge (außer VK- und EK-Geschäftsvorgänge) umgerechnet. In einem gebundenen Mehrwährungssystem verwendet LN die internen Wechselkurse auch zur Berechnungen der Standardherstellkosten.
Externe Wechselkurse
In allen EU-Ländern müssen für die zusammenfassende Meldung (EU) und den Intrastat-Bericht Fremdwährungsbeträge in Beträge der Landeswährung umgerechnet werden, also in den meisten Fällen in Euro.
Die Regeln für die Wechselkurse können zwischen den einzelnen Ländern variieren. In manchen Ländern dürfen Sie Ihre eigenen, firmeninternen Wechselkurse verwenden, in anderen Ländern müssen bestimmte Wechselkurse, z. B. die der Europäischen Zentralbank, verwendet werden.
Für jede kaufmännische Firma können Sie im Programm Firmen (tcemm1170m000) vorgeben, welche externen Wechselkurse z. B. für den Intrastat-Bericht verwendet werden müssen. Die Programme für die Steuerabwicklung in der EU sind so eingerichtet, dass Sie die zu meldenden Beträge sowohl als interne Werte für Ihre eigenen Prüfungen also auch als zu meldende Beträge für die Berichte generieren können. Dabei werden für die internen Werte die Wechselkurse der Buchungen und für die zu meldenden Werte die vorgeschriebenen externen Wechselkurse verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter Verwenden des externen Wechselkursverfahrens.
Wechselkursverfahren bei Mehrfirmenkonstrukten
In einer Mehrfirmenstruktur müssen die Firmen die Tabelle "Wechselkursverfahren" (tcmcs040) gemeinsam verwenden. Für die internen Geschäftsvorgänge sowie EK- und VK-Geschäftsvorgänge einer Firma müssen Sie im Programm Firmen (tcemm1170m000) dieselben Wechselkursverfahren voreinstellen.