Vordefinierte Konfigurationsdaten
Vordefinierte Exportdefinitionen, Konfigurationsobjekte und Konfigurationsobjektsätze für bestimmte Funktionen werden regelmäßig veröffentlicht.
Derzeit stehen die Exportdefinitionen APP-IV-A und APP-IV-B zur Verfügung. Diese Exportdefinitionen sind vordefiniert und enthalten respektive 218 Konfigurationsobjektsätze, die gemeinsam wiederum 1060 Standardkonfigurationsobjekte enthalten.
Die Konfigurationsobjekte stellen eine grundlegende Einrichtung der folgenden Pakete bereit:
- Allgemeine Daten
- Finanzwesen
- Fakturierung
- Auftragsverwaltung
- Lagerwirtschaft
- Fertigung
- Projekt
- Qualität
Die vordefinierte Reihenfolge, in der Konfigurationsobjekte in einem Konfigurationsobjektsatz importiert oder exportiert werden, berücksichtigt die referenzielle Integrität von LN. Innerhalb der vordefinierten Standardexportdefinition nimmt die Reihenfolge der Konfigurationsobjektsätze Rücksicht auf dieselbe referenzielle Integrität. Weitere Informationen finden Sie unter Punkte von allgemeinem Interesse.
Bei einigen Konfigurationsobjekten verlangen Regeln für die referenzielle Integrität, dass einige Datenbanktabellenfelder anfänglich bereinigt werden. Ist dies der Fall, wird er im Importbericht aufgeführt.
Mit den Exportdefinitionen APP-IV-A und APP-IV-B können Sie Daten für neue, leere Umgebungen sowie für Umgebungen bereitstellen, die bereits Daten enthalten. Beide Exportdefinitionen sind auch für den Austausch von Daten zwischen Tenants in der Cloud-Umgebung über das Cloud Suite Portal verfügbar.
Für die aktuelle Version wird der Anwendungsinhalt in zwei Standard-Exportdefinitionen, APP-IV-A und APP-IV-B, bereitgestellt. Diese beiden Exportdefinitionen ersetzen die zuvor veröffentlichten Exportdefinitionen vollständig.
Da firmenübergreifende Beziehungen vorhanden sind, vor allem bei der Initialisierung einer Zielumgebung mit Stammdaten aus einer Quelle, müssen Sie die APP-IV-A-Importe für alle Firmen abschließen, bevor Sie den Inhalt von APP-IV-B verarbeiten. In nachfolgenden Versionen wird der Anwendungsinhalt auch in den Standardexportdefinitionen APP-IV-A und APP-IV-B bereitgestellt, und die APP-IV-A-Definition muss vor der APP-IV-B-Definition abgeschlossen werden.