Vorauszahlungssätze in Erlösrealisierung
Um den tatsächlichen Erlös zum Zeitpunkt der Verrechnung von Vorauszahlungen mit einer Rechnung zu berechnen, sind die Wechselkurse des Tages heranzuziehen, an dem die Vorauszahlung geleistet wurde. Dies ist erforderlich, um den IFRS-Anforderungen (IFRIC [IFRS Interpretations Committee] 22) zu genügen.
IFRIC 22 - Transaktionen in Fremdwährung und Vorauszahlungen: IFRIC 22 liefert den Standard für die Abrechnung von Buchungen, die den Eingang oder die Zahlung von Anzahlungen in einer Fremdwährung enthalten.
IFRIC 22 gilt für Jahresabschlussperioden, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen, und wurde von der EU am 03. April 2018 verabschiedet.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um Wechselkurse für Vorauszahlungen bei der Erlösrealisierung einzurichten und zu implementieren: