Grundregeln für den Kontenabgleich
Für den Kontenabgleich gelten folgende Grundregeln:
Sie können den Kontenabgleich für Konten ausführen:
- die die Art Bestandskonto oder Erfolgskonto haben.
 - die als abgleichbare Konten definiert sind. Im Programm Kontenplan (tfgld0508m000) muss für das Konto das Feld Eigenschaften für Kontenabgleich ausgefüllt sein.
 - die nicht für Integrationsbuchungen verwendet werden
 
- Der Kontenabgleich kann nur für Buchungen auf demselben Konto ausgeführt werden.
 - Die abzugleichenden Buchungen können unterschiedliche Buchungswährungen haben.
 - Sie können einen Kontenabgleich für journalisierte Buchungen ausführen.
 - Der Abgleich von Buchungen kann rückgängig gemacht werden, selbst wenn die Abgleichsbuchungen bereits journalisiert sind.
 
Beim Kontenabgleich können folgende Situationen vorliegen:
- Zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge der gewählten Buchungen besteht kein Unterschied, oder der Unterschied liegt innerhalb der Währungstoleranz. Die Buchungen werden abgeglichen.
 - Die Summen der Haben- und Soll-Beträge unterscheiden sich mindestens um den Toleranzprozentsatz und/oder Toleranzbetrag. Die Buchungen können nicht abgeglichen werden.
 - Der Unterschied zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge liegt innerhalb der Abgleichtoleranz in Prozent und unter dem Betrag der Abgleichtoleranz. Die Buchungen können mit einer Abgleichsbuchung für den Differenzbetrag abgeglichen werden.