Stornobuchungen

Im Programm Stornobuchung (tfgld1295m000) können Sie Stornobuchungsbelege erstellen.

Sie können journalisierte Buchungen für die folgenden Buchungen stornieren:

  • Sachkontobuchungen
  • Ausgangsrechnungen, die Sie in Finanzwesen erfasst haben
  • VK-Gutschriften, die Sie in Finanzwesen erfasst haben
  • Eingangsrechnungen, die nicht mit Bestellungen (Kostenrechnungen) verknüpft sind
  • Eingangsrechnungen, die noch nicht abgeglichen oder genehmigt sind
  • EK-Gutschriften, die nicht mit Bestellungen verknüpft sind
  • Buchungen, die aus einen integrierten externen Paket/Programm stammen, das im Integrations-Buchungsschema als "Externes Programm" definiert wurde
  • Anfangssalden
  • Die folgenden Bankbuchungen aus Zahlungswesen:

    • Geleistete Anzahlungen
    • Erhaltene Anzahlungen
    • Nicht zugeordnete Zahlungsausgänge
    • Nicht zugeordnete Zahlungseingänge
    • Buchungen

In Sachkonten, die sich abgleichen lassen, können Sie nur diejenigen Buchungen stornieren, die noch nicht abgeglichen wurden.

Sie können nur einzelne Buchungen und immer nur eine Buchung auf einmal stornieren. Sie können nicht einen ganzen Buchungsstapel stornieren. Wenn Sie den Buchungsbeleg korrigiert oder mit einem anderen Beleg verknüpft haben, können Sie die Buchung nicht stornieren.

Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen Sie über Gutschriften stornieren, Gutschriften wiederum über Rechnungen. Bei anderen Buchungen hat die Gegenbuchung in der Regel denselben Buchungsschlüssel wie die ursprüngliche Buchung. Der Storno-Buchungsschlüssel muss zur selben Buchungskategorie gehören wie der Ursprungs-Buchungsschlüssel.

Wenn der Buchungsschlüssel negative Beträge zulässt, erstellt LN Gegenbuchungen derselben Art (Soll oder Haben) und versieht die Beträge mit dem inversen Vorzeichen (+ an Stelle von - bzw. - an Stelle von +). Lässt der Buchungsschlüssel keine negativen Beträge zu, storniert LN Soll-Buchungen durch Haben-Buchungen desselben Betrags und umgekehrt.

Wenn Sie eine Sachkontobuchung stornieren, wird in der Beleghistorie des Ursprungsbelegs auf den Stornobuchungsbeleg verwiesen. Die Belegnummer des Stornobuchungsbelegs wird im Feld Ursprungsbeleg angezeigt. Wenn Sie einen offenen Posten durch eine Gutschrift stornieren, verknüpft LN die Gutschrift mit dem offenen Posten, so dass der Saldo automatisch null wird.

Wenn Sie eine VK- oder EK-Gutschrift durch einen offenen Posten stornieren, kann LN die Buchungen nicht automatisch ausgleichen. Sie müssen die Gutschrift anschließend manuell mit der Rechnung verknüpfen. Wenn Sie die Buchung, die Sie storniert haben, korrigieren wollen, kann LN den Ursprungsbeleg in einen neuen Beleg kopieren. Die Buchungen auf dem neuen Beleg sind dieselben wie auf dem Ursprungsbeleg. Die Beträge und/oder Konten und/oder Unterkonten auf dem neuen Beleg können Sie im Programm Buchungserfassung (tfgld1140m000) ändern.

Hinweis

Um das Programm Buchungserfassung (tfgld1140m000) verwenden zu können, müssen im Programm Voreinstellungen für Buchungserfassung (tfgld0131m000) anwenderspezifische Voreinstellungen vorhanden sein.

LN weist dem Beleg für die Stornobuchung und dem neuen Beleg, falls Sie einen erstellt haben, neue Stapelnummern zu. Sie müssen die neuen Stapel standardmäßig journalisieren.

Hinweis

Die folgenden Buchungen können Sie nicht stornieren:

  • Integrationsbuchungen wie beispielsweise Einkauf/Direktlieferung, Verkauf/Artikelzuschlag Entnahme, Lagerumbuchung/Entnahme.
  • Firmenübergreifende Buchungen
  • Mit Anlagen, Projekten, Dienstleistungen und mit Auftragsverwaltung verknüpfte Buchungen
  • Buchungen, die aus einen integrierten externen Paket/Programm stammen, das im Integrations-Buchungsschema nicht als "Externes Programm" definiert wurde