Grundregeln für den Kontenabgleich

Für den Kontenabgleich gelten folgende Grundregeln:

  • Sie können den Kontenabgleich für Konten ausführen:

    • die die Art Bestandskonto oder Erfolgskonto haben.
    • die als abgleichbare Konten definiert sind. Im Programm Kontenplan (tfgld0508m000) muss für das Konto das Feld Eigenschaften für Kontenabgleich ausgefüllt sein.
    • die nicht für Integrationsbuchungen verwendet werden
  • Der Kontenabgleich kann nur für Buchungen auf demselben Konto ausgeführt werden.
  • Die abzugleichenden Buchungen können unterschiedliche Buchungswährungen haben.
  • Sie können einen Kontenabgleich für journalisierte Buchungen ausführen.
  • Der Abgleich von Buchungen kann rückgängig gemacht werden, selbst wenn die Abgleichsbuchungen bereits journalisiert sind.

Beim Kontenabgleich können folgende Situationen vorliegen:

  • Zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge der gewählten Buchungen besteht kein Unterschied, oder der Unterschied liegt innerhalb der Währungstoleranz. Die Buchungen werden abgeglichen.
  • Die Summen der Haben- und Soll-Beträge unterscheiden sich mindestens um den Toleranzprozentsatz und/oder Toleranzbetrag. Die Buchungen können nicht abgeglichen werden.
  • Der Unterschied zwischen den Summen der Haben- und Soll-Beträge liegt innerhalb der Abgleichtoleranz in Prozent und unter dem Betrag der Abgleichtoleranz. Die Buchungen können mit einer Abgleichsbuchung für den Differenzbetrag abgeglichen werden.