Verwenden von Perioden

Arten von Rechnungsperioden

Es gibt drei Rechnungsperioden:

  • Rechnungsperiode

    Die offiziellen Rechnungsperioden, die die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Sie erfassen alle Finanz-Buchungen entsprechend dieser Zuordnung zu einer Rechnungsperiode. Die Periodenart Rechnungsperiode gibt an, welche Buchungen in einer bestimmten Periode erstellt wurden. Das Festlegen von Rechnungsperiode-Perioden ist obligatorisch.
  • Berichtsperiode

    Eine andere Unterteilung des Geschäftsjahres als nach Rechnungsperioden. Sie können die Berichtsperioden für Berichte aus dem Hauptbuch und andere Berichte verwenden. Berichtsperioden können nur festgelegt werden, wenn das Kontrollkästchen Berichtsperioden im Programm Firmengruppenparameter (tfgld0101s000) markiert ist. Das Festlegen von Berichtsperioden ist optional.
  • USt-Periode

    Mit Steuerperioden können Sie die Umsatzsteuerbeträge von Finanz-Buchungen erfassen. Sie müssen Steuerperioden definieren, in denen die Umsatzsteuerbeträge der Finanz-Buchungen für die USt-Analyse zu erfassen sind. Das Festlegen von USt-Periode-Perioden ist optional.

Beispiel

Eine Firma wird zum 1. Januar in eine Holding-Struktur aufgenommen. Diese Firma hat als Steuerperiode vier Wochen definiert. Die Steuerbehörde verlangt, Umsatzsteuerbeträge monatlich zu verrechnen. Die Holding verwendet hingegen Perioden von drei Wochen als Steuerperiode. Dies ist wie folgt definiert:

Rechnungsperiode Beginn am Berichtsperiode Beginn am USt-Periode Beginn am
1 01-01 1 01-01 1 01-01
2 29-01 2 22-01 2 01-02
3 25-02 3 12-02 3 01-03
4 25-03 4 05-03 4 01-04
5 22-04 5 26-03 5 01-05
6 20-05 6 17-04 6 01-06
7 17-06 7 08-05 7 01-07
8 15-07 8 29-05 8 01-08
9 12-08 9 20-06 9 01-09
10 09-09 10 11-07 10 01-10
11 07-10 11 01-08 11 01-11
12 04-11 12 22-08 12 01-12
13 02-12 13 12-09    
    14 03-10    
    15 24-10    
    16 14-11    
    17 05-12    
    18 26-12    

Wenn eine Buchung am 26. Juni stattfindet, muss sie erfasst werden in:

  • Rechnungsperiode 7 - für die Firma selbst
  • Berichtsperiode 9 - für die übergeordnete Firma
  • Steuerperiode 6 - für die Steuerbehörden