Eigentumsklassen

Bei Eigentumsklassen handelt es sich um eine Klassifizierung von Anlagevermögen für Abschreibungszwecke gemäß den Anforderungen der US-Steuerbehörden: Anforderungen für steuerliche Abschreibungen. Sie können für jeden anlagenbezogenen Bewertungsbereich eine Eigentumsklasse auswählen. Die angegebene Eigentumsklasse dient nur zu Informationszwecken. Die Eigentumsklasse ist erforderlich, wenn es sich um den Bewertungsbereich "Vintage-/Group-Konto" (USA) handelt und die Anlage zu einem Vintage-/Group-Konto gehört. Die Eigentumsklasse muss auf Firmeneigentum oder Persönlicher Besitz gesetzt werden; sie muss der Eigentumsklasse des Vintage-/Group-Kontos entsprechen, zu dem die Anlage gehört.

Folgende Eigentumsklassen sind vordefiniert:

  • Firmeneigentum: Das Eigentum ist unbeweglich.
  • Persönlicher Besitz: Das Eigentum ist beweglich.
  • Immaterielle Vermögenswerte: Die systematische Reduzierung oder Abschreibung eines Kontos, z. B. eines Kontostands, über eine bestimmte Anzahl von zeitlichen Perioden hinweg. Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte ist eine Art der Abschreibung. Es handelt sich dabei um die Vergütung bestimmter Investitionen, unter anderem derivativer Firmenwerte oder anderer immaterieller Vermögensgegenstände. Diese Eigentumsklasse ist nicht möglich bei Ausgaben, für die ein Abzug für laufenden Geschäftsbetrieb geltend gemacht werden kann, oder bei Ausgaben, die aktiviert wurden und abgeschrieben werden.
  • Sonstiges

Mit Hilfe der Eigentumsunterklassen lassen sich die Eigentumsklassen weiter unterteilen. Eigentumsunterklassen werden in Steuerberichten verwendet. Folgende Optionen sind möglich:

  • Firmeneigentum

    • Steuerlich erfasst
    • Erhaltung
    • Energie
    • Landwirtschaft
    • Mietwohnungen
  • Persönlicher Besitz

    Allgemein
  • Immaterielle Vermögenswerte

    • Anlagen gemäß § 179
    • Anlagen gemäß § 169
    • Prämien für Schuldverschreibungen
    • Anlagenzugang Leasing
    • F&E
    • Ingangsetzungskosten
    • Organisationskosten des Unternehmens
    • Organisationskosten für Gesellschafter
  • Öffentlich

    Öffentliches Versorgungsunternehmen
  • Sonstiges

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Anlagegruppen

Eine Anlagegruppe umfasst mehrere Anlagen. Verwenden Sie Gruppen, um die Anlagen Ihres Unternehmens zu Berichts- und Abfragezwecken zu ordnen. Sie können Anlagen mehrerer Arten in die gleiche Gruppe einordnen. Sie können auch für jede Art eine Standardgruppe vorgeben. Eine Anlagegruppe lässt sich nicht löschen, wenn sie von einer Anlage verwendet wird oder einer Art zugewiesen ist.

Anlagegruppen haben keine Auswirkung auf die Verarbeitung; sie dienen zur Abfrage und vereinfachen Berichte über Teilbereiche der Anlagen eines Unternehmens.

Für jede Gruppe müssen Sie einen eindeutigen Code und eine Bezeichnung eingeben. Sie können Gruppen festlegen und diese jederzeit einer Anlage zuordnen. Beispiel: Sie können für den Fuhrpark der Firma die Gruppe WAGEN definieren. Die Anlagegruppe lässt sich auch für die Integration mit Sachkonten und/oder analytischen Unterkonten verwenden.