Berechnen der Leistungsabschreibung

Die Leistungsabschreibung wird bei Anlagen verwendet, deren Nutzungsdauer nach Einheiten anstatt nach Perioden erfasst wird.

Diese Methode darf nur verwendet werden, wenn die gesamte Produktionsleistung einer Anlage im Laufe ihrer Nutzungsdauer mit hoher Genauigkeit vorhergesagt werden kann.

Bei der Berechnung wird die relative Einheitenmenge, die seit der letzten Abschreibung benutzt wurde, mit der in Einheiten ausgedrückten Nutzungsdauer der Anlage verglichen.

Beispiel: eine Anlage wird mit der Leistungsabschreibung abgeschrieben, hat Kosten von 100.000 Euro und eine Nutzungsdauer von 20.000 Einheiten. Wenn in der laufenden Periode 100 Einheiten abgeschrieben werden, ergibt sich ein Abschreibungsbetrag von EUR 100.000 x (100/20.000) = 500 EUR.

Um die Leistungsabschreibung einer Anlage zu berechnen, müssen Sie die Anzahl der geleisteten Produktionseinheiten gleichmäßig über die Zeitspanne verteilen, über die abgeschrieben werden soll. Normalerweise geben Sie die geleisteten Einheiten und Abschreibung für eine Periode ein. Dann werden die geleisteten Einheiten in dieser einen Periode abgeschrieben.

Sie können die Anzahl der geleisteten Einheiten und die Abschreibung auch für mehrere Perioden eingeben. Dann wird die Abschreibung dieser Einheiten gleichmäßig über die Abschreibungsperioden verteilt.

Beispiel: Wenn Sie für geleistete Einheiten 96 eingeben und dann vom 1.1.1999 bis 28.2.1999 abschreiben, werden die 96 Einheiten gleichmäßig über die beiden Perioden verteilt.

  • Bei periodischer Abschreibung werden dann 48 Einheiten pro Periode abgeschrieben.
  • Bei taggenauer Abschreibung werden 31/59 x 96 = 50,44 (gerundet auf 50 Einheiten) für die erste Periode abgeschrieben und 28/59 x 96 = 45,55 (gerundet auf 46 Einheiten) für die zweite Periode.

Folgende Formeln werden verwendet:

  • Tax (USA):
Abschreibung = (Kosten - Abschreibungsgrenze - Sofortabzug gemäß IRC § 179) x (reduzierter Satz/100) x (abzuschreibende
Einheiten/Gesamtanzahl Einheiten)
  • Other Tax (USA):
Abschreibung = (Kosten - Abschreibungsgrenze) x (abzuschreibende Einheiten/Gesamtanzahl Einheiten)

Bei MACRS und ACE wird die Abschreibungsgrenze nicht auf die Abschreibungsmethode (USA) angewendet: Steuer und handelsrechtlicher Bewertungsbereich.