Berechnen der Abschreibung der Restnutzungsdauer

Bei linearer Abschreibung wird in jeder Periode der Nutzungsdauer einer Anlage der gleiche Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben. Wenn die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird, reduziert LN die Kosten der Anlage um die Abschreibungsgrenze und die kumulierte Abschreibung und teilt das Ergebnis durch die Perioden der Restnutzungsdauer, um den Abschreibungsbetrag pro Periode zu erhalten.

Hinweis

Bei der linearen Methode werden Restnutzungsdauer und Restbuchwert beim Berechnen der Abschreibung stets berücksichtigt. Wenn die Nutzungsdauer nicht korrigiert wurde, führt die Berechnung zum gleichen Ergebnis wie die standardmäßige lineare Abschreibung. Bei Korrektur der Nutzungsdauer erkennt LN diese und setzt die Abschreibung entsprechend fort.

Beispiel

Ein Lieferwagen, der in Ihrer Firma für Wartungsarbeiten benötigt wird, kostet 20.000 Euro und hat eine Abschreibungsgrenze von 1.500 Euro. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt 60 Perioden. Im ersten Jahr wird die jährliche Abschreibung so berechnet:

(Kosten - Abschreibungsgrenze - kumulierte Abschreibung)
________________________________________________ = jährliche Normalabschreibung pro Jahr 
Restnutzungsdauer

oder

(EUR 20.000 - EUR 1.500)
______________________ = EUR 3.700 
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Hinweis

Wenn die Anlage, für die Sie Abschreibungen berechnen, einer Vereinfachungsregel unterliegt, passt LN den Abschreibungsaufwand für das erste Halbjahr, Quartal oder den ersten Monat an. Weitere Informationen finden Sie unter Berechnungs- und Vereinfachungsregeln.

Bei der linearen Abschreibung werden zwei Methoden unterschieden:

Linear, taggenau

Die lineare, taggenaue Formel wird angewandt, wenn die Berechnungsmethode des gewählten Bewertungsbereichs "taggenau" ist. LN berechnet den Abschreibungsbetrag für jede Periode auf Basis der genauen Anzahl von Tagen, die die Periode enthält. Bei dieser Berechnung berücksichtigt LN Restkosten und Restbuchwert.

Lineare, taggenaue Formel:

(Kosten - Abschreibungsgrenze - kumulierte Abschreibung) x
		 (Tage der Periode / Restnutzungsdauer in Tagen) 

Beispiel

Ihre Firma besitzt ein Förderband mit Kosten von 10.000 Euro, einer Abschreibungsgrenze von 1.000 Euro und einer geschätzten Nutzungsdauer von 3 Jahren oder 36 Perioden. Das Inbetriebnahmedatum der Anlage ist der 12. Januar 2002. In der ersten Periode ihrer Nutzungsdauer war die Anlage nur für 20 Tage in Betrieb. Folgende Berechnung wird in der ersten Periode durchgeführt:

(EUR 10.000 - EUR 1.000) x (20 / 1.095) = EUR 164,38 (EUR 10.000 - EUR 1.000 - EUR 164,38) x [ 28 / (1095 - 20) ] = EUR 230,14  Die
			 kumulierte Abschreibung nach zwei Perioden beträgt 394,52 Euro. 

Die zweite Periode der Nutzungsdauer ist 28 Tage lang. Folgende Berechnung wird in der zweiten Periode durchgeführt:

(EUR 10.000 - EUR 1.000 - EUR 164,38) x [ 28 / (1.095 - 20) ] = EUR 230,14

Die kumulierte Abschreibung nach zwei Perioden beträgt 394,52 Euro.

Linear, periodisch

Die lineare, periodische Formel wird angewandt, wenn die Berechnungsmethode des gewählten Bewertungsbereichs "periodisch" ist. LN unterteilt das Jahr gleichmäßig in die Anzahl der Perioden, die in Ihrem Kalender festgelegt sind, und berechnet die Abschreibung für jede entsprechende Periode. Bei dieser Berechnung berücksichtigt LN Restkosten und Restbuchwert.

Lineare, periodische Formel:

(Kosten - Abschreibungsgrenze - kumulierte Abschreibung) /
			 Restnutzungsdauer in Perioden 

Beispiel

Ihre Firma besitzt eine Anlage mit Kosten von 300.000 Euro, einer Abschreibungsgrenze von 45.000 Euro und einer geschätzten Nutzungsdauer von 10 Jahren oder 120 Perioden. In der ersten Periode der Nutzungsdauer wird der Abschreibungsbetrag so berechnet:

(EUR 300.000 - EUR 45.000) x (1 / 120) = EUR 255.000 x 0,0083333 =
			 EUR 2.125 

Der in der ersten Periode kumulierte Abschreibungsbetrag beträgt 2.125 Euro. In jeder folgenden Periode subtrahiert LN die kumulierte Abschreibung von den Kosten und der Abschreibungsgrenze und verkürzt die Restnutzungsdauer. In der zweiten Periode berechnet LN den Abschreibungsbetrag z. B. wie folgt:

(EUR 300.000 - EUR 45.000 - EUR 2.125) x (1 / 119) = EUR 2.125
		  

Die kumulierte Abschreibung nach zwei Perioden beträgt 4.250 Euro.

Ihre Firma besitzt eine Anlage mit Kosten von 300.000 Euro, einer Abschreibungsgrenze von 45.000 Euro und einer geschätzten Nutzungsdauer von 10 Jahren oder 120 Perioden. In der ersten Periode der Nutzungsdauer wird der Abschreibungsbetrag so berechnet:

(EUR 300.000 - EUR 45.000) x ( 1 / 120) = EUR 255.000 x 0,0083333 = EUR 2.125 

Der in der ersten Periode kumulierte Abschreibungsbetrag beträgt 2.125 Euro.

In jeder folgenden Periode subtrahiert LN die kumulierte Abschreibung von den Kosten und der Abschreibungsgrenze und verkürzt die Restnutzungsdauer. In der zweiten Periode berechnet LN den Abschreibungsbetrag z. B. wie folgt:

(EUR 300.000 - EUR 45.000 - EUR 2.125) x (1 / 119) = EUR 2.125
			 

Die kumulierte Abschreibung nach zwei Perioden beträgt 4.250 Euro.