Beschränkungen bei Anlagenkorrekturen

Die Korrekturen, die Sie vornehmen können, unterliegen einigen Beschränkungen:

  • Positive oder negative Kosten können maximal bis zum Wert Null korrigiert werden.
  • Positive oder negative Kosten, die Abschreibungsgrenze oder kumulierte Abschreibung können für eine Anlage maximal bis zum Wert Null korrigiert werden.
  • Der Nettobuchwert nach Korrektur von Kosten, Abschreibungsgrenze und/oder kumulierter Abschreibung kann den Wert Null nicht unterschreiten.

Korrekturen können folgende Auswirkungen haben:

  • Wenn Sie von einer Abschreibungsmethode, bei der eine integriert ist, zu einer Abschreibungsmethode wechseln, bei der dies nicht der Fall ist, müssen Sie im Feld Nutzungsdauer (in Monaten) ebenfalls einen Wert eingeben, damit LN die Korrektur akzeptiert.
  • Wenn Sie die Kosten einer Anlage korrigieren, die über MACRS-Tabellenwerte abgeschrieben wird, wechselt LN für alle zukünftigen Abschreibungen zur Berechnung nach MACRS.
  • Wenn sich die Anlage auf einem Vintage-/Group-Konto (USA) befindet, können Sie die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode, die Häufigkeit oder die Einstellung des Kontrollkästchens Unter-Null-Abschreibung im ADR-Bewertungsbereich nicht ändern und auch nicht das Kontrollkästchen Neu markieren oder löschen. Für Änderungen dieser Art verwenden Sie das Programm Vintage-/Group-Konto (USA) korrigieren (tffam7271m000). Alle Änderungen, die Sie an Kosten, kumulierter oder aktueller Abschreibung oder Abschreibungsgrenze vornehmen, werden auch für das Konto vorgenommen.
  • Durch Änderungen im Feld Aktueller Buchwert des Programms Korrektur für anlagenbezogenen Bewertungsbereich (tffam1214m000) gelangen Sie zum gleichen Ergebnis wie durch Ausführen des Programms Bewertungsbereich Wiederbewertungen (tffam3200m000).