Erfasstes Lager für Steuerbefreiungen (tcmcs1561m000)

Mit diesem Programm können Sie angeben, dass eine voreingestellte Steuerbefreiung für ein Lager oder eine logistische Firma gelten soll. Anhand dieser Angabe stellen die Programme im Modul Einkauf fest, ob für die ins Lager gelieferten Waren Umsatzsteuer nach Bestimmungsort zu zahlen ist.

Wenn Sie eine logistische Firma und kein Lager angeben, werden alle Läger dieser Firma als steuerbefreit voreingestellt. In diesem Fall gelten alle Bestellungen dieser logistischen Firma als steuerbefreit.

Sie müssen einen Grund für die Steuerbefreiung auswählen. Definieren können Sie einen derartigen Grund im Programm Gründe (tcmcs0105m000). Art des Grunds muss Steuerbefreiung sein.

Im Programm Erfasstes Lager für Steuerbefreiungen (tcmcs1561m000) können Sie den Befreiungsgrund mit einer Steuerbefreiungsurkunde verknüpfen und mit einem Text versehen. LN druckt den Text auf Bestellbestätigungen.

Logistische Firma

Die logistische Firma, zu der das Lager gehört.

Wenn Sie eine logistische Firma und kein Lager angeben, werden alle Läger dieser Firma als steuerbefreit voreingestellt. In diesem Fall gelten alle Bestellungen dieser logistischen Firma als steuerbefreit.

Bezeichnung

Die Bezeichnung bzw. der Name der Firma.

Lager

Waren, die in das Lager geliefert werden, sind als steuerbefreit voreingestellt.

Wenn Sie eine logistische Firma und kein Lager angeben, werden alle Läger dieser Firma als steuerbefreit voreingestellt. In diesem Fall gelten alle Bestellungen dieser logistischen Firma als steuerbefreit.

Befreiungsgrund

Der Befreiungsgrund. Die Art des Grundes muss Steuerbefreiung lauten.

Bezeichnung

Die Bezeichnung des Lagers.