Umsatzsteuer für auftragskopfbasierte Teilrechnungen

Es können verschiedene Teilrechnungspositionen mit einem VK-Teilrechnungsauftrag verknüpft werden.

Die folgenden Umsatzsteuerdaten müssen zwischen den Teilrechnungspositionen und den Verkaufsauftragspositionen immer übereinstimmen:

  • USt-Land
  • USt-Code
  • USt-Land Handelspartner

Eine Ausnahme bilden die Teilrechnungspositionen der Art Anzahlungsrechnung. Der Steuercode für diese Teilrechnungspositionen kann vom Steuercode der Verkaufsauftragspositionen abweichen, wenn der Umsatzsteuersatz, das Steuerland, das Steuerland des Handelspartners und das Sachkonto übereinstimmen.

Umsatzsteuer auf Teilrechnungen für Anzahlungsrechnung

Um einen spezifischen Umsatzsteuercode für Teilrechnungspositionen der Art Anzahlungsrechnung automatisch aus dem Programm VK-Teilrechnungsaufträge (tdsls4110m000) abzurufen, können Sie in den Programmen Steuerausnahmen nach Land (tctax1100m000) und Steuerausnahmen nach Ländersatz (tctax1101m000) die Ausnahmesteuercodes festlegen. Die Auftragsherkunft dieser Steuerausnahmen muss auf VK-Anzahlung gesetzt werden.

Wenn eine Teilrechnungsposition der Art Anzahlungsrechnung erstellt wird, sucht LN zunächst nach einer passenden Steuerausnahme. Wenn der Steuerprozentsatz, das Steuerland, das Steuerland des Handelspartners und das Sachkonto der Steuerausnahme für die Teilrechnungsposition und die VK-Auftragspositionen übereinstimmen, wird der Steuercode der Steuerausnahme auf der Teilrechnungsposition verwendet. Ansonsten wird der Steuercode der VK-Auftragspositionen verwendet.

Hinweis

Sie können den USt-Code für Teilzahlungspositionen der Art Anzahlungsrechnung im Programm VK-Teilrechnungsaufträge (tdsls4110m000) ändern.