Export Compliance für VK-Aufträge

Wenn das Kontrollkästchen Trade-Verwaltung im Programm Implementierte Software-Komponenten (tccom0100s000) markiert ist und ebenso das Kontrollkästchen Export im Programm Parameter Trade-Verwaltung (tcgtc0100m000), können Sie Daten für einen Artikel einrichten, der der Export Compliance unterliegt.

Wenn ein Artikel der Global Trade Compliance unterliegt, werden interne Prüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Export Compliance-Daten gültig sind und die erforderlichen (Ausfuhr-)Lizenzen/Genehmigungen vorliegen. Dies erfolgt bei der Erfassung einer VK-Auftragsposition, der Aktivierung von Vertragslieferungen, der Deaktivierung von Sendungen oder der Bestätigung.

Nachdem eine Verkaufsauftragsposition auf die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen (Export Compliance) überprüft wurde, werden die Daten einer bestandenen (erfolgreichen) oder fehlgeschlagenen Prüfung protokolliert. Wenn die Überprüfung der Export Compliance fehlschlägt, wird die VK-Auftragsposition blockiert/gesperrt.

Um den Ausschluss von Dokumenten aus den Export Compliance-Prüfungen zuzulassen, können Sie Dokumentausnahmen festlegen. Die Ausnahmen können bspw. nach Handelspartner, Land oder Dokumentart festgelegt werden.

VK-Auftragspositionen

Ist eine VK-Auftragsposition im Programm VK-Auftrag (tdsls4100m900) angegeben, wird eine Export Compliance-Prüfung durchgeführt, wenn die folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Das Kontrollkästchen Interne Prüfung auf der Registerkarte Trade Compliance des Programms Parameter Trade-Verwaltung (tcgtc0100m000) ist markiert.
  • Die Auftragsart wird nicht für die Rückgabe von Bestand, für rückwirkende Preisänderungen oder für die Fakturierung von Konsignationsbestand verwendet.
  • Es ist ein Lager festgelegt.
  • Die Auftragsmenge oder der Auftragsbetrag ist größer als null.
  • Für den Artikel ist das Kontrollkästchen Unterliegt Trade Compliance im Programm Artikel (tcibd0501m000) markiert.
  • Das Land in der Warenempfängeradresse unterscheidet sich von dem Land in der Absenderadresse.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und keine Ausnahme im Programm Exportdokumentausnahmen (tcgtc0130m000) gefunden wird, wird für die VK-Auftragsposition eine interne Compliance-Prüfung durchgeführt. Bei der internen Prüfung prüft das Anwendungsprogramm, ob im Programm Exportlizenzen (tcgtc0120m000) eine Exportlizenz verfügbar und gültig ist und ob im Programm Artikelbasierte Compliance-Daten für Ausgangstransaktionen (tcgtc0110m000) Export Compliance-Daten für die Kombination aus Artikel und Warenbestimmungsland verfügbar und gültig ist.

Wenn im Programm Exportlizenzen (tcgtc0120m000) das Kontrollkästchen Mengenbegrenzung anwendbar bzw. Wertbegrenzung anwenden für die Exportlizenz markiert ist, werden auch Mengen- oder Wertebegrenzungen geprüft. Zu diesem Zweck werden aus der Verkaufsauftragsposition die Auftragsmenge in der Bestandseinheit und der Nettobetrag der Auftragsposition in der Auftragswährung verwendet. Während der Sendungsbestätigung werden im Programm Exportlizenzverbräuche (tcgtc1520m000) Exportlizenzverbräuche protokolliert.

Hinweis

Wenn für den Artikel in der VK-Auftragsposition eine Global Trade Compliance gilt, ist das Kontrollkästchen Unterliegt Trade Compliance für die Position markiert.

Komponenten

Wenn das Feld Komponente - Abwicklung im Programm VK-Auftragspositionen (tdsls4101m000) auf VK-Stückliste bzw. Komponentenpositionen gesetzt ist, sind Komponenten mit der Verkaufsauftragsposition verknüpft. Die Export Compliance-Prüfung wird nur für die versendeten Komponenten, nicht jedoch für den Hauptartikel durchgeführt. Folglich werden die Ergebnisse der Compliance-Prüfung nach Komponentenposition protokolliert.

Die folgenden Positionen werden gesperrt, wenn eine Komponente durch die Compliance-Prüfung fällt:

  • VK-Stückliste

    Die Auftragsposition wird gesperrt. Auch wenn mehrere Komponenten durch die Prüfung fallen, wird im Programm Gesperrte VK-Aufträge (Positionen) (tdsls4520m000) nur ein Sperrdatensatz für die VK-Auftragsposition generiert. Die Auftragsposition kann erst wieder freigegeben (entsperrt) werden, wenn alle fehlerhaften Ergebnisse für die Komponentenpositionen gelöscht wurden.
  • Komponentenpositionen

    Anstatt der Auftragsposition wird die Auftragskomponentenposition im Programm VK-Auftragsposition - Komponenten (tdsls4163m000) gesperrt.

Prüfung der Export Compliance

Die Compliance-Prüfung kann zu einem fehlerhaften oder einem erfolgreichen Ergebnis führen, das Sie sich im Programm Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000) ansehen können.

Im Falle eines Erfolgs wird die VK-Auftrags(komponenten)position gespeichert und die Auftragsabwicklung kann beginnen. Das Ergebnis der Compliance-Prüfung wird automatisch genehmigt.

Im Falle eines Fehlschlagens wird die Position gespeichert und auf "Gesperrt" gesetzt. Folglich wird das Kontrollkästchen Gesperrt für die Position markiert und die Position selbst im Programm Gesperrte VK-Aufträge (Positionen) (tdsls4520m000) angezeigt, wobei der Sperrgrund dem Feld Vordef. Sperrgrund - Lizenz-Compliance-Prüfung im Programm Parameter VK-Aufträge (tdsls0100s400) entnommen wird.

Sie können das Programm Gesperrte VK-Aufträge (Positionen) (tdsls4520m000) nicht verwenden, um Positionen freizugeben, wenn die Sperrgrundkategorie auf Compliance-Prüfung gesetzt ist. Zum Entsperren (Freigeben) der Position müssen Sie die erforderlichen Daten aktualisieren und die Export-Compliance-Prüfung erneut durchführen. Alternativ kann eine dazu berechtigte Person mithilfe des Programms Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000) bzw. Workbench Compliance-Prüfungsergebnisse übersteuern (tcgtc1610m100) die Exportsperre manuell aufheben.

Hinweis

Im entsprechenden Menü einiger Verkaufsprogramme können Sie die folgenden Befehle verwenden:

  • Trade Compliance-Informationen, um Daten zum globalen Handel (Global-Trade-Daten) für das Verkaufsdokument im Programm Dokumentbasierte Trade Compliance-Informationen (tcgtc1100m000) einzusehen und zu verwalten
  • Trade Compliance prüfen, um die Ausführung der Export Compliance-Prüfung zu erzwingen