Konsignation

Die Konsignationsfunktion wird angewendet, wenn Eigentum und Lagerung von Bestand nicht in derselben Hand liegen.

Im Falle einer Konsignation trifft mindestens eine der folgenden Situationen zu:

  • Bestand, der Eigentum des Lieferanten ist, wird in einem Lager Ihres Unternehmens gelagert
  • Bestand, der Eigentum des Anwenders ist, wird in einem Lager des Kunden gelagert

Daher handelt es sich bei Konsignationsbestand um eine der folgenden Arten:

  • Bestand, den Sie lagern und der noch einem Lieferanten gehört Diese Bestandsart wird auch als fremder Konsignationsbestand bezeichnet.
  • Bestand, der Ihnen gehört und bei einem Kunden gelagert und verwaltet wird Diese Bestandsart wird auch als eigener Konsignationsbestand bezeichnet.

Läger

Im Programm Läger (tcmcs0103s000) können Sie ein Lager für eigenen und fremden Bestand auf Basis folgender Lagerarten festlegen:

  • Fremder Konsignationsbestand

    In diesem Lager wird fremder Konsignationsbestand gelagert. Fremder Konsignationsbestand sind Waren, die einem Lieferanten gehören, die jedoch in Ihrem Lager gelagert werden. Diese Waren werden als Konsignationsbestand erfasst.
  • Eigener Konsignationsbestand

    In diesem Lager wird eigener Konsignationsbestand gelagert. Bei eigenem Konsignationsbestand handelt es sich um Waren, die Ihrem Unternehmen gehören, aber im Lager eines Kunden gelagert und von diesem erst dann bezahlt werden, wenn sie verwendet oder verkauft wurden. Sie erhalten keine Zahlungen, bis die Waren verwendet oder verkauft werden. Sie erfassen die Waren nicht als Konsignationsbestand, da sie noch zu Ihrem Bestand gehören.

Sie können für einen Warenempfänger mehrere Konsignationsläger (Eigenbestand) definieren. Es wird empfohlen, die folgenden Regeln anzuwenden:

  • Die Läger haben unterschiedliche Adressen.
  • Die Adresse eines Lagers ist mit der des Warenempfängers identisch.

Mietlagerung

Bei Mietlagerung bezahlen Sie einen Handelspartner dafür, dass er Ihre Waren in seinem Lager lagert. Mietlagerung liegt auch dann vor, wenn ein Handelspartner Sie dafür bezahlt, dass Sie seine Waren in Ihrem Lager lagern.