Einbehalt von Steuern und Sozialabgaben

In einigen Ländern und unter bestimmten Umständen sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, zu zahlende Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben von den Zahlungen der Eingangsrechnungen abzuziehen und den Betrag direkt an das Finanzamt zu überweisen. So kann eine Einbehaltung der Einkommensteuer und der Sozialabgaben auf Dienstleistungen von Fremdleistern, Zeitarbeitsfirmen und Selbstständigen zutreffen.

Die zurückgehaltenen Steuern und Sozialabgaben bestehen normalerweise aus einem festen Prozentsatz. In manchen Ländern gelten verschiedene Sätze auf die verschiedenen Anteile der Buchungsbeträge. Die zurückzuhaltenden Beträge können sich aus Einkommensteuern und Sozialabgaben zusammensetzen. Gemäß den nationalen Gesetzen wird die Zahlung bei Bezahlung der Rechnung oder in regelmäßigen Abständen fällig. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht vorlegen, um den Betrag zurückgehaltener und bezahlter Steuern und Sozialabgaben zu melden.

In manchen Ländern muss außerdem ein Teil der Sozialabgaben vom Kunden bezahlt werden. Dieser Teil der Sozialabgaben fließt in die Rechnungssumme ein und muss als Sonderkosten oder Firmenaufwendungen gebucht werden.

Folglich können verschiedene Arten von Steuern für eine Rechnung gelten. Separate Steuercodes sind erforderlich, um die zurückzuhaltenden Beträge für Einkommensteuern und Sozialabgaben zu berechnen und die Steuerbeträge der Rechnung in der USt-Analyse zu erfassen. Gruppensteuercodes werden verwendet, um mehrere Steuercodes mit einer Buchung zu verknüpfen.

Erfassen und Melden einbehaltener Steuern und Sozialabgaben

Das Einbehalten von Steuern von Sozialabgaben wenden Sie in Kombination mit Umsatzsteuern (USt) und Verkaufssteuern (Umsatzsteuern Am.) an. Informationen zur Einrichtung finden Sie unter Einrichten des Einbehalts von Steuern und Sozialabgaben.

Wenn Sie die Steuern regelmäßig zahlen, ähnelt die Vorgehensweise beim Einrichten und Vorbereiten der Erklärung bezüglich einbehaltener Steuern und Sozialabgaben der Einrichtung und Vorbereitung der Umsatzsteuererklärung.

Einbehalten von Steuern bei Rechnungszahlung

Wenn die einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben sofort bei Rechnungszahlung fällig werden, müssen Sie das Finanzamt und den USt-Verrechnungscode für den Steuercode im Programm Steuercode nach Land (tcmcs0136s000) angeben.

Wenn Sie eine Steuermeldung generieren, berücksichtigt LN keine Steuercodes, für die Sie die Option Bei Rechnungszahlung ausgewählt haben. Wenn Sie eine Eingangsrechnung mit einem solchen Steuercode bezahlen, generiert LN automatisch eine Überweisung im Modul Zahlungswesen, um die Steuer an das Finanzamt abzuführen.

Die Überweisungen zum Einbehalt der Steuern werden in dem Moment erstellt, in dem sich der offene Rechnungssaldo für den Handelspartner verringert.

Im Programm Zahlungen/Lastschriften Unterwegs (tfcmg2504m000) können Sie im entsprechenden Menü auf Einbehaltene Steuerbeträge nach Beleg klicken. Dieser Befehl ruft das Programm Einbehaltene Steuerbeträge nach Beleg (tfcmg1517m000) auf, in dem die Daten der generierten Zahlungsbelege aufgeführt werden.

Im Programm Einbehaltene Steuerbeträge (tfcmg2503s000) können Sie die einbehaltenen Steuerbeträge anzeigen. Mit dem Programm USt-Analyse (tfgld1520m000) generieren Sie einen Bericht über die Steuerbeträge, die bei Rechnungszahlung bezahlt wurden.