Steueranmeldung im Ausland

Für ein Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern können Sie kaufmännische Firmen mit einer registrierten USt-ID-Nummer in jedem Land einrichten. Die Buchungen jeder Abteilung müssen zusammen mit der USt-ID-Nummer der Firma in diesem Land zu Steuerzwecken an die Behörden des jeweiligen Landes gemeldet werden.

In manchen Situationen müssen Buchungen jedoch zur Besteuerung im Ausland gemeldet werden. Um Steuern außerhalb des eigenen Stammlandes melden zu können, muss ein Unternehmen eine registrierte USt-ID-Nummer in diesem Land aufweisen, unabhängig davon, ob die Firma in diesem Land über Mitarbeiter, Standorte, Bestand oder andere Vermögenswerte/Anlagen verfügt.

In den folgenden Fällen ist eine registrierte USt-ID-Nummer in Ländern außerhalb des Stammlandes der Firma erforderlich:

  • wenn Sie Buchungen vornehmen, die im Bestimmungsland einer Steuer unterliegen
  • wenn Sie Zweigstellen in Ländern haben, die zu juristischen Personen in anderen Ländern gehören

Buchungen der Art Im Bestimmungsland der Steuer unterliegende Buchungen können im Bestimmungsland der Steuer unterliegen:

  • laut den Bestimmungen über den Fernverkauf, unterliegen Verkaufs- und Dienstleistungstransaktionen mit Kunden in EU-Ländern der Steuer, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag den definierten Schwellenwert übersteigt.
  • wenn die gelieferten Waren im Bestimmungsland installiert werden.

Der Steuer unterliegende Transaktionen im Bestimmungsland sind oft Liefer-und-Installationsprojekte. Da sich Projekte in der Regel durch Einmaligkeit auszeichnen, unterstützt LN als Steuerland nur das Stammland für VK-Lieferabrufe und EK-Lieferabrufe, die normalerweise vorhersehbar und repetitiv sind.

Im Ausland der Steuer unterliegende Buchungen können sein:

  • Verkaufsaufträge
  • Service-Aufträge
  • Bestellungen und Rechnungen, die zu VK-Aufträgen mit Direktlieferung gehören
  • Ausgangsrechnungen, einschließlich manuelle Rechnungen, Gutschriften und Ausgangsrechnungen für Service-Aufträge

Bei im Ausland der Steuer unterliegenden Buchungen müssen Sie eine eigene kaufmännische Firma zur Steueranmeldung im Ausland anlegen.

Anforderungen an die Steueranmeldung

An die Steueranmeldung im Ausland gelten die folgenden Anforderungen:

  • Sie benötigen eine registrierte USt-ID-Nummer für jedes Land, in dem Sie geschäftlich tätig sind. Abteilungen, die zu derselben juristischen Person gehören, können die USt-ID-Nummer für ein Land gemeinsam verwenden.
  • Dokumente für den Kunden oder Lieferanten, etwa Auftragsbestätigungen und Rechnungen, müssen die USt-ID-Nummer Ihres Unternehmens im Steuerland und die Adresse der für den Auftrag zuständigen Verwaltungsabteilung aufweisen. Die Adresse dieser Abteilung kann im Steuerland oder einem anderen Land liegen.
  • Rechnungen müssen nach USt-ID-Nummer der Reihenfolge nach nummeriert werden.
  • In der Europäischen Union muss jede juristische Person Ihrer Firma die folgenden Berichte bei den Behörden jedes Landes vorlegen, in dem Sie zu versteuernde Transaktionen durchführen:

    • eine Umsatzsteuererklärung
    • eine zusammenfassende Meldung (VK-Liste)
    • einen Intrastat-Bericht

    In den Berichten muss Ihre USt-ID-Nummer in diesem Land enthalten sein und sie müssen auf den im Land zu versteuernden Transaktionen sowie den örtlichen Steuersätzen basieren.

  • Die an die lokalen Behörden übermittelten Steuermeldungen müssen durch Buchungen im Hauptbuch unterstützt werden.

Informationen darüber, wie Steuermeldungen im Ausland in LN implementiert sind, finden Sie unter Steueranmeldung im Ausland - Konzepte.