Verwenden des externen Wechselkursverfahrens

Normalerweise müssen die Beträge in der zusammenfassenden Meldung und dem Intrastat-Bericht in der Landeswährung der Firma angegeben werden.

Wenn Sie die Rechnungen und Aufträge im Paket Fakturierung verarbeiten, rechnet LN die Beträge unter Verwendung des der Buchung zugrundeliegenden Wechselkurses in die Landeswährung um.

Bei Beträgen in der zusammenfassenden Meldung und dem Intrastat-Bericht können die Regeln für die zu verwendenden Wechselkurse zwischen den einzelnen Ländern variieren. In manchen Ländern dürfen Sie Ihre eigenen, firmeninternen Wechselkurse verwenden, in anderen Ländern müssen bestimmte Wechselkurse, z. B. die der Europäischen Zentralbank, verwendet werden.

Für die zusammenfassende Meldung und den Intrastat-Bericht können Sie die zu meldenden Beträge gleichzeitig auf zwei Arten generieren:

  • als interne Werte für Ihre eigenen Prüfungen; dazu werden die der Buchung zugrundeliegenden Wechselkurse verwendet. Anhand dieser Beträge gleichen Sie die zusammenfassende Meldung und den Intrastat-Bericht mit Ihren VK- und EK-Konten ab.
  • als Berichtswerte; dazu werden die vorgeschriebenen externen Wechselkurse, z. B. die der Europäischen Zentralbank, verwendet. Diese Beträge werden in den Berichten berücksichtigt.

Informationen zum Berechnen der Beträge unter Verwendung des externen Wechselkurses finden Sie unter Berechnen von Beträgen unter Verwendung des externen Wechselkurses.