Auswirkungen von Boykott- und Embargo-Compliance-Prüfungen

Wenn Compliance-Prüfungen für Boykotte und Embargos ausgeführt werden, wirkt sich das auf die folgenden Dokumente aus:

  • VK-Aufträge und Bestellungen
  • Sendungen, Wareneingänge und Reklamationsaufträge

VK-Aufträge und Bestellungen

Wenn die Compliance-Prüfung für VK-Aufträge oder Bestellungen durchgeführt wird, führt Infor LN die Prüfung anhand folgender Angaben durch:

  • anhand des Handelspartners, Ausgangs- und Bestimmungslands, die für den Auftrag/die Bestellung angegeben sind
  • anhand der für die aktiven Boykotte und Embargos festgelegten Geschäftsart und Gültigkeitsperiode

Die folgenden Szenarien sind möglich:

  • Für den Auftrag/die Bestellung ist keine aktive Embargo-/Boykottposition vorhanden. In diesem Fall wird im Programm "Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000)" kein Compliance-Prüfungsergebnis hinterlegt.
  • Es ist eine Embargo-/Boykottposition vorhanden, die aus den folgenden Gründen unwesentlich sein kann:
    • Die Embargo-/Boykottposition ist nicht aktiv.
    • Die Embargo-/Boykottposition ist für die mit den Aufträgen/Bestellungen verbundene Periode nicht gültig.
    • Der mit dem Auftrag/der Bestellung verknüpfte Artikel ist ausgenommen oder nicht in den Embargo-/Boykottartikelpositionen enthalten.
    • Für den mit dem Auftrag/der Bestellung verknüpften Handelspartner oder das Land ist eine Ausnahmeposition vorhanden.

    In diesem Fall wird im Programm "Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000)" ein Ergebnis der Art "Erfolg" hinterlegt.

  • Es ist ein Embargo/Boykott vorhanden und für den Auftrag/die Bestellung relevant. In diesem Fall wird als Ergebnis der Compliance-Prüfung "Verstoß" im Programm "Ergebnisse für dokumentbasierte Compliance-Prüfung (tcgtc1510m000)" hinterlegt. Außerdem wird der Auftrag gesperrt und kann nicht weiter bearbeitet werden.

Die gesperrten VK-Aufträge oder Bestellungen können wie folgt entsperrt werden:

  • Durch Ändern der Auftragsdaten, z. B. des Ausgangs-/Bestimmungslands und des Handelspartners
  • Durch Ändern des Embargos oder des Boykotts; Sie können die verknüpften Artikelpositionen ändern.
  • Durch Übersteuern der Ergebnisse der Compliance-Prüfung.
Hinweis

Wenn für einen VK-Auftrag oder eine Bestellung mehrere Prüfergebnisse der Art "Verstoß" hinterlegt sind, müssen Sie alle Prüfergebnisse aktualisieren oder übersteuern, um die Sperre des Auftrags/der Bestellung aufheben und diese(n) weiter bearbeiten zu können.

Sendungen, Wareneingänge und Reklamationsaufträge

Die Boykott- und Embargo-Compliance-Prüfungen werden ebenfalls ausgeführt, wenn eine Sendung, ein Wareneingang oder ein Reklamationsauftrag bestätigt wird.

Wenn die Waren eines Verkaufsauftrags zurückgegeben werden, wird ein VK-Reklamationsauftrag erstellt. Wenn der VK-Reklamationsauftrag eingeht, wird während der Bestätigung des Wareneingangs die Compliance für Exportembargos und Boykotte von Exporttransaktionen/Inlands-Ausgangstransaktionen geprüft.