Erstellen von Embargos und Embargopositionen

Embargos können Sie im Programm Embargos (tcgtc0180m000)/Embargo (tcgtc0680m000) erstellen.

Wenn Sie ein Embargo erstellen, müssen Sie folgende Schritte ausführen:

  • Verknüpfen Sie die Regulierungsbehörde, die das Embargo initiiert hat.
  • Wählen Sie die Geschäftsarten aus (Import/Export), für die das Embargo gilt.
  • Legen Sie die Priorität für das Embargo fest.

Wenn das Kontrollkästchen Export für ein Embargo markiert ist, können Sie Folgendes definieren:

  • Die Embargopositionen im Programm Exportembargopositionen (tcgtc0181m000)/Exportembargoposition (tcgtc0681m000), um die Länder oder den Ländersatz festzulegen, für die/den das ausgewählte Embargo beim Export gültig ist.
  • Die Embargoartikelpositionen im Programm "Exportembargo-Artikelpositionen (tcgtc0182m000)", um die Artikel, Artikelgruppen oder HS-Codes festzulegen, für die das ausgewählte Embargo beim Export gültig ist.
  • Die Exportembargo-Positionsausnahmen im Programm "Exportembargo-Positionsausnahmen (tcgtc0183m000)", um die einzelnen Länder anzugeben, die beim Export von der Prüfung ausgenommen werden können.

Wenn das Kontrollkästchen Import markiert ist, können Sie für ein Embargo Folgendes definieren:

  • Die Embargopositionen im Programm Importembargopositionen (tcgtc0181m100)/Importembargoposition (tcgtc0681m100), um die Länder oder den Ländersatz festzulegen, für die/den das ausgewählte Embargo beim Import gültig ist.
  • Die Embargoartikelpositionen im Programm Importembargo-Artikelpositionen (tcgtc0182m100), um die Artikel, Artikelgruppen oder HS-Codes festzulegen, für die das ausgewählte Embargo beim Import gültig ist.
  • Die Importembargo-Positionsausnahmen im Programm Importembargo-Positionsausnahmen (tcgtc0183m100), um die einzelnen Länder anzugeben, die beim Import von der Prüfung ausgenommen werden können.
Hinweis
  • Embargopositionen sind tagesgenau gültig.
  • Sie können für ein aktives Embargo nicht mehr als eine Embargoposition mit derselben Geschäftsart, demselben Länderbereich/Ländersatz und derselben Gültigkeitsperiode anlegen.

Für eine Import- oder Exportembargoposition können Sie einen Satz von Artikeln, Artikelgruppen oder HS-Codes auswählen, die mit den folgenden Optionen vom Embargo ausgeschlossen oder für dieses berücksichtigt werden:

  • Artikel importieren
  • Artikelgruppen importieren
  • HS-Codes importieren
Hinweis

Um auf die Importoptionen zuzugreifen, wählen Sie Aktion > Für Ausschluss importieren/Für Einschluss importieren aus.

Der Status des neu erstellten Embargos wird auf Frei gesetzt. Wenn Sie die Option Aktivieren verwenden, setzt Infor LN den Status des Embargos auf Aktiv. Sie können die verknüpften Embargopositionen auch über die Option Aktivieren für die Position auf "Aktiv" setzen. Infor LN markiert das Kontrollkästchen Aktiv für die Position.

Hinweis

Eine Embargoposition ist für die Compliance-Prüfung nur dann relevant, wenn die Embargoposition und das damit verbundene Embargo aktiv sind.

Wenn Sie die Option "Deaktivieren" verwenden für:

  • ein aktives Embargo, ändert Infor LN den Embargostatus in Frei.
  • eine aktive Embargoposition, hebt Infor LN die Markierung des Kontrollkästchens Aktiv für die Position auf.

Wenn ein Embargo nicht anwendbar ist, können Sie die Option Beenden verwenden, damit Infor LN den Status des Embargos auf Beendet setzt. Bei einem beendeten Embargo können Sie mit der Option Erneut öffnen den Embargostatus in Frei ändern.