Zuordnung der Kostengrundlage
Die Zuordnung der Kostengrundlage ist der Teil einer Gemeinkostenzurechnungsgrundlage, in dem die Kostenarten, Kostenkomponenten oder Kostenobjekte definiert werden, für die die Gemeinkosten berechnet werden sollen.
Die Zuordnung der Kostengrundlage ist der Teil einer Gemeinkostenzurechnungsgrundlage, in dem die Kostenarten, Kostenkomponenten oder Kostenobjekte definiert werden, für die die Gemeinkosten berechnet werden sollen.