Verwenden von Anzahlungen

Bei Anzahlungen handelt es sich um Beträge, die vom Handelspartner vor oder nach Projektbeginn gefordert werden. Mit Hilfe dieser Gelder können Sie beispielsweise Materialkäufe tätigen.

Anzahlungen können bei allen Rechnungsarten verwendet werden. Die Anzahlung muss mit einer der Vertragspositionen verknüpft sein. Eine Anzahlung kann mit einem Element oder einer Aktivität verknüpft werden. Wenn die Rechnungsart einer Vertragsposition Nach Meilenstein/Datum lautet, können Sie die Anzahlung auch mit der Teilrechnung verknüpfen. Mit Hilfe dieser Teilrechnung kann die Anzahlung festgesetzt werden. Wenn die Anzahlung nicht mit einer Teilrechnung verknüpft ist, können Sie die Anzahlung in der nächsten Rechnung festsetzen oder einen Verrechnungsprozentsatz für die Vertragsposition definieren.

Um eine Anzahlung zu verwalten, müssen Sie einen Programm Standarderlöse (tppdm0515m000) erfassten Erlöscode auswählen. Die Anzahlungen werden von der Anwendung an das Modul Fakturierung weitergeleitet.

Buchen von geleisteten Anzahlungen:

  • Wenn Sie einen Datensatz über eine Anzahlung erfassen, legt Infor LN einen Erlösdatensatz an.
  • Wenn die Anzahlungsposition mit dem Programm Rechnungen zusammenstellen/drucken/buchen (cisli2200m000) im Paket Finanzwesen gedruckt und gebucht wurde, wird die Rechnungsnummer in den Anzahlungs- und den Erlösdatensatz übernommen.
  • Der Erlösdatensatz wird von Modul Fakturierung an das Modul Fakturierung weitergeleitet. Anschließend erstellt die Anwendung Programm Erlösbuchungen (tpppc3505m000) einen Datensatz.
  • Dieser Datensatz wird mit dem Programm Rechnungen zusammenstellen/drucken/buchen (cisli2200m000) gedruckt und in das Paket Finanzwesen gebucht.
Hinweis

Die Rechnungsnummer wird im Erlösdatensatz voreingestellt.

Prüft, ob ein Datensatz über eine Anzahlung vorhanden ist. Sie können diese Anzahlungsposition mit einer normalen Position verrechnen. Wenn eine Anzahlungsposition vorhanden ist, fügt Infor LN den Datensatz in der Erlöstabelle ein, um die Anzahlung gegenzubuchen.