Gemeinsamer Tabellenzugriff für Financial Integration Mapping

In einer Mehrfirmenstruktur gelten bestimmte Regeln für die gemeinsame Verwendung des Buchungsschemas und der Abgleichtabellen.

Allgemeine Regeln

In LN muss das Buchungsschema immer an zentraler Stelle eingerichtet werden, und zwar so, dass alle kaufmännischen Firmen, die die Tabelle "Firmen" (tcemm170) gemeinsam verwenden, auch das Buchungsschema gemeinsam verwenden müssen.

Wenn eine bestimmte eine andere Zuordnung für bestimmte Buchungen benötigt, dann sollten Sie zur Einrichtung der Zuordnung für diese Firma die Nummer dieser Firma beispielsweise im Programm Sachkontenzuordnung (tfgld4569m000) eingeben anstatt das Feld Kaufmännische Firma leer zu lassen.

In einer Mehrfirmenstruktur müssen die kaufmännischen Firmen einen Großteil der Finanztabellen gemeinsam verwenden, einige Tabellen hingegen nicht. Es gelten die folgenden allgemeinen Regeln:

  • Tabellen "Finanz-Integration"

    Alle Firmen müssen sämtliche Tabellen des Moduls Finanzwesen/Logistik gemeinsam verwenden.
  • Integrationssachkonten

    Die Firmen einer Mehrfirmenstruktur müssen dieselben Integrationssachkonten verwenden. Hierzu geben Sie die Tabelle "Kontenplan" (tfgld008) zur gemeinsamen Verwendung frei oder legen für die einzelnen Firmen exakt dieselben Integrationssachkonten fest. Außerdem müssen die Firmen entweder die Tabelle "Analytische Unterkonten" (tfgld010) gemeinsam verwenden, oder Sie müssen für die einzelnen Firmen exakt dieselben Unterkonten festlegen.
  • Buchungsschlüssel und Nummernkreis

    Die Firmen einer Mehrfirmenstruktur müssen auch dieselben Buchungsschlüssel und Nummernkreise verwenden. Hierzu geben Sie die Tabelle "Buchungsschlüssel" (tfgld011) zur gemeinsamen Verwendung frei oder legen für die einzelnen Firmen identische Buchungsschlüssel fest. Die Tabelle "Nummernkreis" (tfgld017) muss nicht gemeinsam verwendet werden. Allerdings muss der in der Tabelle "Buchungsschema" (tfgld477) verwendete Nummernkreis in jeder kaufmännischen Firma definiert werden.
  • Ausnahmen

    Es sind Ausnahmen von diesen Regeln zugelassen. In der kaufmännischen Firma, in der weder ein gemeinsames Integrationskonto noch ein Unterkonto existiert, müssen Sie die Elemente einem anderen speziell für diese Firma eingerichteten Sachkonto/Unterkonto zuordnen, und zwar im Programm Sachkontenzuordnung (tfgld4569m000) bzw. Unterkontenzuordnung (tfgld4571m000). Wenn kein gemeinsamer Buchungsschlüssel existiert, müssen Sie für die Integrationsbelegarten im Programm Buchungsschema (tfgld4573m000) im Register "Belegnummerierung und -verdichtung" einen eigenen Buchungsschlüssel für die kaufmännische Firma festlegen.
  • "Abgleichbuchungen"

    Die Tabellen "Integrationsbuchungen" (tfgld482) und "Abgleichbuchungen" (tfgld495) müssen nicht gemeinsam verwendet werden. Aufgrund der großen Datenmenge, die jede Firma in der Tabelle "Abgleichbuchungen" (tfgld495) speichert, ist die gemeinsame Verwendung dieser Tabelle nicht empfehlenswert. Die Entscheidung hierüber hängt jedoch von bestimmten System- und Datenbankeigenschaften sowie den jeweiligen Abgleicherfordernissen ab.

Modellfunktion zur gemeinsamen Tabellennutzung

Mit der Modellfunktion zur gemeinsamen Tabellennutzung können Sie die erforderliche Verwendungsstruktur einrichten. Alle kaufmännischen Firmen, die die Tabelle "Firmen" (tcemm170) gemeinsam verwenden, müssen auch die Tabellen der Tabellengruppe "Central Integration Mapping" (R10100) gemeinsam verwenden.