FASB-52-Währungsumrechnung
FASB 52 ist eine vom amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegebene Richtlinie für die Währungsumrechnung.
Die Währungsumrechnung nach FASB 52 können Sie für ein bestimmtes Wechselkursverfahren und Sachkonto durchführen. Zum Verknüpfen von Wechselkursverfahren und Sachkonten müssen Sie Schemata für Umrechnungskorrekturen definieren.
Verwenden von Schemata für Umrechnungskorrekturen
Sie können ein einzelnes Schema für Umrechnungskorrekturen oder zwei Schemata nacheinander einsetzen:
Währung 1 -> [Schema A] -> Währung 2 -> [Schema B] -> Währung 3
LN ruft die Wechselkurse aus dem Programm Wechselkurse (tcmcs0108m000) ab.
Wenn Sie mit zwei Schemata für Umrechnungskorrekturen arbeiten, müssen Sie allerdings die Wechselkurse für das Wechselkursverfahren des zweiten Schemas im Programm Zusätzliche Wechselkurse (tfgld5106m000) definieren.
Falls Sie außerdem mit einem gebundenen Währungssystem arbeiten UND die Basiswährung (Eingabewährung) die Referenzwährung ist, müssen Sie auch die Wechselkurse für die Wechselkursverfahren des ersten Schemas für Umrechnungskorrekturen im Programm Zusätzliche Wechselkurse (tfgld5106m000) definieren.
HinweisWenn Sie mit einem freien Währungssystem arbeiten, darf die Eingabewährung nicht eine der folgenden Währungen sein:
- Landeswährung
- Berichtswährung 1
- Berichtswährung 2
Die berechneten Korrekturbeträge werden auf dem festgelegten Sachkonto gespeichert.
Der Saldobetrag aller Erfolgskonten wird gemäß den im Programm Parameter Kaufmännische Firma (tfgld0503m000) festgelegten Parametern gebucht.
Abhängig vom Bilanzierungsverfahren wird der Saldobetrag auf ein oder mehrere Konten gebucht. Es werden keine Buchungen in der Periode Null (Anfangssaldo) vorgenommen.
Beispiel
Die folgenden Berechnungen können für eine Währungsumrechnung nach FASB 52 erforderlich sein:
Eingabewährung | Ausgabewährung | |
---|---|---|
Schema für Umrechnungskorrekturen A | Landeswährung | Funktionswährung |
Schema für Umrechnungskorrekturen B | Funktionswährung | Währung für FASB-Berichte |
Dabei gilt:
Eingabe-/Ausgabewährung = Ursprungs- und Zielwährung.
Landeswährung = z. B. die Landeswährung der Tochtergesellschaft.
Funktionswährung = im Unternehmen hauptsächlich verwendete Währung. Wenn z. B. 70 % Ihrer Verkäufe in Euro angegeben sind, handelt es sich hierbei um die Funktionswährung.
Währung für FASB-Berichte = eine der Hauswährungen der Holdinggesellschaft, z. B. USD.