Berechnen der degressiven Abschreibung mit Wechsel zu linearer Abschreibung
Die degressive Abschreibung mit Wechsel zu linearer Abschreibung ist eine Formel, bei der die degressive Abschreibung für den ersten Teil der Nutzungsdauer angewandt wird. Danach wechselt LN zur linearen Abschreibung, um die Anlage auf Basis der Restnutzungsdauer bis zur Abschreibungsgrenze abzuschreiben. Der Wechsel findet in der ersten Periode statt, in der die restbuchwertbezogene lineare Abschreibung zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die degressive Abschreibung.
Dies ist sinnvoll, wenn Sie über die Normalabschreibung maximale Steuervorteile bei der Einkommenssteuerveranlagung Ihrer Firma erzielen möchten. Mit dieser Methode können Sie einen großen Teil der Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren einer Anlage vornehmen und danach bis auf die Abschreibungsgrenze abschreiben. Bei der degressiven Abschreibungsmethode ohne Wechsel zur linearen Abschreibung bleibt die Abschreibungsgrenze unberücksichtigt.
Wenn bei Verwendung einer Abschreibungsmethode das Kontrollkästchen Methodenwechsel im Unterprogramm Abschreibungsmethoden (tffam7510m000) markiert ist, wird entweder die lineare Abschreibung nach Restnutzungsdauer/Restbuchwert angewandt oder die normale lineare Abschreibung nach den Wechselkriterien (degressiv/linear), die im Programm FAM-Parameter (tffam0100s000) festgelegt sind.
Folgende Formeln werden verwendet:
- Tax (USA):
NBW = (Kosten - Abschreibungsgrenze - Sofortabzug gemäß IRC § 179) x (reduzierter Satz / 100) - KA
- Other Tax (USA):
NBW = Kosten - Abschreibungsgrenze - KA
Dabei gilt:
NBW = Nettobuchwert
KA = kumulierte Abschreibung
Degressive Abschreibung:
Taggenaue Abschreibung = NBW x (Degressionssatz / 100) x abzuschreibende Tage / Tage des Geschäftsjahres
periodische Abschreibung = NBW x (Degressionssatz / 100) x abzuschreibende Perioden / Perioden des Geschäftsjahres
- Normale lineare Abschreibung:
Taggenaue Abschreibung = NBW x abzuschreibende Tage / Tage des Geschäftsjahres Periodische Abschreibung = NBW x
abzuschreibende Perioden / Perioden des Geschäftsjahres
- Lineare Abschreibung nach Restnutzungsdauer / Restbuchwert:
Taggenaue Abschreibung = NBW x abzuschreibende Tage / Tage der Restnutzungsdauer Periodische Abschreibung = NBW x abzuschreibende Perioden / Perioden der Restnutzungsdauer
Bei MACRS und ACRS gilt die Abschreibungsgrenze nicht für die Bewertungsbereiche "Tax" und "Commercial/Handelsrechtliche Abschreibung" (USA).