Firmenübergreifendes Umbuchen

Bei Einzel- und Massenumbuchungen muss die firmenübergreifende Verteilung einer Anlage ganz oder teilweise umgebucht werden. Bevor Sie eine firmenübergreifende Umbuchung verarbeiten können, müssen Sie im Programm Firmenübergreifende Beziehungen (tfgld0515m000) die Beziehung zwischen Ursprungs- und Zielfirma festlegen.

Wenn eine firmenübergreifende Beziehung besteht, müssen Sie angeben, ob es sich um eine finanzielle oder um eine nicht-finanzielle Umbuchung handelt.

Folgende firmenübergreifende Umbuchungen bzw. Verteilungen sind zulässig:

  • Umbuchungen zwischen zwei Firmen derselben Gruppe
  • Umbuchungen von einer Firma zu ihrer Basisfirma
  • Umbuchungen zwischen zwei Basisfirmen