Arten von Budgetausnahmen

Budgetausnahmen können während der Budgetprüfung auftreten. Die Buchung wird für die weitere Verarbeitung gesperrt, bis die Ausnahme gelöst ist. Budget-Manager mit den entsprechenden Berechtigungen können die Ausnahmen analysieren und lösen.

Die folgenden Arten von Ausnahmen können bei der Budgetprüfung auftreten.

  • Betragsausnahmen

    Wenn das angeforderte Budget das verfügbare übersteigt, tritt eine Budgetausnahme auf. Reicht das verfügbare Budget nicht aus, so kann der Budget-Manager die Ausnahme auf die folgende Weise lösen:
    • Angeforderte Mengen oder Artikel so reduzieren oder ändern, dass die Kosten dem Budget entsprechen
    • Ausnahme übersteuern, falls erforderlich
    • Vorhandenes Budget ändern oder Beträge von einem anderen Budgetkonto übertragen
    • Ausnahme ablehnen und Artikel stornieren.
  • Kontoausnahmen

    Kontoausnahmen treten auf, wenn sich die Beziehung zwischen den Sachkonten und den Konten der Budgethierarchie nicht ermitteln lässt. Tritt eine Kontoausnahme auf, hat der Budget-Manager die folgenden Möglichkeiten:
    • Überprüfen, ob das Konto eine Budgetprüfung erfordert. Falls keine Budgetprüfung erforderlich ist, kann das Konto aus einer zukünftigen Budgetprüfung ausgeschlossen werden. Ist die Budgetprüfung jedoch erforderlich, muss das Konto in die Hierarchiestrukturen zur Budgetkontrolle aufgenommen werden.
    • Kontoausnahme übersteuern.
  • Richtlinienausnahmen

    Richtlinienausnahmen lassen sich nicht übersteuern; sie müssen gelöst werden, bevor die Buchung erfolgreich gespeichert werden kann. Es gibt die folgenden Arten von Richtlinienausnahmen:
    • Budgetrichtlinienausnahme: Für die kaufmännische Firma ist keine Budgetrichtlinie definiert.
    • Strukturrichtlinienausnahme: Dem verfügbaren Budget sind keine Strukturen zugeordnet.
    • Datumsrichtlinienausnahme: Wenn das Gültigkeitsdatum der Budgetbuchung nicht in den Datumsbereich fällt, der in der Budgetrichtlinie definiert wurde, tritt eine Ausnahme der Datumsrichtlinie oder der damit verbundenen Belegdatumsrichtlinie auf.