Separate Sachkonten für Anzahlungen als Teilzahlung

Separate Sachkonten für fakturierte und geleistete Anzahlungen als Teilzahlung zur Unterscheidung fakturierter und bezahlter Anzahlungen können Sie nur für VK-Aufträge und projektbezogene Rechnungen verwenden. Anzahlung als Teilzahlung können Sie nicht für Service-Rechnungen einrichten.

Anzahlungsrechnungen können Sie in Zahlungsavis verarbeiten. Wenn Sie jedoch separate Sammelkonten für bezahlte und unbezahlte Anzahlungsrechnungen verwenden, sind Über- und Unterzahlung nicht zulässig, weil LN für Unterzahlungen keine Lastschriften erstellen oder Gutschriften annehmen bzw. für Überzahlungen keine Vorauszahlungen oder nicht zugeordnete Zahlungen erstellen kann.

Wenn Sie für bezahlte und unbezahlte Anzahlungsrechnungen separate Sachkonten verwenden, dürfen Sie die Eingangsbuchungen nicht verarbeiten, bevor die mit den Anzahlungsrechnungen verbundenen Integrationsbuchungen ausgeführt wurden. Sie können festlegen, ob LN in einem solchen Fall den Anwender warnen oder den Prozess sperren soll. Bei automatischen Prozessen kann LN den Anwender nicht warnen, der Prozess wird dann gesperrt. Nähere Informationen finden Sie hier: Standard- und vereinbarte Bankgebühren - Einrichtung.

Bei den folgenden Prozessen unterstützt LN keine separaten Sachkonten für fakturierte und geleistete Anzahlungen als Teilzahlung:

  • Factoring
  • Besitzwechsel
  • Anwendung Zahlungseingang
Hinweis

Die Einstellung des Parameters Separates Konto für geleistete Anzahlungen (Teilrechnungen) im Programm Parameter Kaufmännische Firma (tfgld0503m000) für die Verwendung eines separaten Sammelkontos für Anzahlungsrechnungen muss zu den Zeitpunkten, zu denen Sie Anzahlungsrechnungen und die Ausgangsrechnung für den verknüpften VK-Auftrag oder die projektbezogene Rechnung erstellen, identisch sein. Anderenfalls werden die Integrationskonten für fakturierte und geleistete Anzahlungen als Teilzahlung nicht saldiert. Sie müssen dann manuelle Sachkontenbuchungen durchführen, um die Situation zu korrigieren.