Genehmigung erfasster Rechnungen

Um Rechnungen aus dem automatischen Zahlungsverfahren auszuschließen, können Sie beim Erfassen einer Rechnung im Programm Eingangsrechnung - Eingabe (tfacp2600m000) einen Sperrgrund mit der Rechnung verknüpfen. Wenn Sie mit einer Rechnung einen Sperrgrund verknüpft haben, kann die Rechnung im Programm Rechnungen für Zahlung auswählen (tfcmg1220m000) nicht zur Zahlung ausgewählt werden. Gründe für den Ausschluss einer Rechnung können z. B. falsche Mengen, falsche Preise oder Mängel an den eingegangenen Waren sein.

Einen Sperrgrund können Sie mit bestellbezogenen Eingangsrechnungen und mit Kostenrechnungen verknüpfen.

Sie müssen die Person oder Abteilung angeben, die die Rechnung als zugewiesener Genehmigender zur weiteren Verarbeitung freigeben darf. Damit die Rechnung genehmigt werden kann, muss ein zugewiesener Genehmigender den Sperrgrund entfernen. Unter bestimmten Umständen entfernt LN den Sperrgrund automatisch, z. B. wenn ein berechtigter Anwender die Rechnung zur Zahlung genehmigt.

Mit jedem Sperrgrund können Sie einen voreingestellten zugewiesenen Genehmigenden verknüpfen. Wenn eine Rechnung gesperrt ist, zeigt LN diesen voreingestellten zugewiesenen Genehmigenden an. Den Sperrgrund und den zugewiesenen Genehmigenden einer Rechnung können Sie immer manuell ändern.

Der zugewiesene Genehmigende dient nur zu Informationszwecken. Jeder Anwender kann einen Sperrgrund entfernen. Das Einfügen und Entfernen von Sperrgründen bei Eingangsrechnungen wird in der Genehmigungshistorie protokolliert, die Sie sich im Programm Historie Rechnungsgenehmigung (tfacp2510m000) anzeigen lassen können.

Sperrgründe können Sie auf zwei Arten mit erfassten Eingangsrechnungen verknüpfen:

  • Automatisch
  • Manuell