Grenzbeträge Einkommensteuer & Sozialversicherungsbeiträge (tctax0117m000)

Mit diesem Programm:

  • Geben Sie den Höchstbetrag für die Bemessungsgrundlage eines Rechnungsstellers an.
  • Erfassen oder aktualisieren Sie den Betrag, für den andere Unternehmen bereits Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben einbehalten haben.
  • Zeigen Sie den Betrag an, für den Ihr eigenes Unternehmen bereits Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben einbehalten hat.
  • Drucken Sie einen Bericht über die Steuerbeträge aus, die von Ihrem Unternehmen einbehalten wurden.

Um den Wert für das Feld Bemessungsgrundlage verbraucht (Firma) so genau wie möglich zu berechnen, berücksichtigt LN auch die nicht journalisierten Buchungen.

Der Handelspartner muss Ihnen Belege über die Beträge zur Verfügung stellen, für die andere Unternehmen in Laufe des Jahres bereits Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben einbehalten haben.

Wenn der verbrauchte Teil der Bemessungsgrundlage mit dem Grenzbetrag der Bemessungsgrundlage übereinstimmt, werden für Geschäftsvorfälle, die dem Einbehalt von Steuern unterliegen, Beträge von null einbehalten und die Beträge in diesem Programm bleiben unverändert.

Um für mehrere Rechnungssteller auf einmal einen Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage festzulegen, gehen Sie in das entsprechende Menü und klicken Sie auf Grenzbeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben generieren. Das Programm Grenzbeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben generieren (tctax0217m000) wird aufgerufen. Mit diesem Programm können Sie einen Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage für einen Bereich von Rechnungsstellern und eine Art von Steuern (Einkommensteuer oder Sozialabgaben), eine Steuerkategorie und ein Steuerjahr festlegen.

Handelspartner

Der Handelspartner, für den die Grenzbeträge gelten.

Steuer

Die Steuerart, für die die Grenzbeträge gelten.

Steuerkategorie

Die Steuerkategorie, für die die Grenzbeträge gelten.

USt-Jahr

Das Steuerjahr, in dem der Grenzbetrag gültig ist.

Grenzbetrag Bemessungsgrundlage

Der Höchstbetrag, der der Steuerberechnung zugrundegelegt wird, in der Landeswährung.

Bemessungsgrundlage verbraucht (Sonstige)

Der Betrag, für den im laufenden Jahr bereits Steuern durch andere Unternehmen einbehalten wurden, und der Ihnen vom Handelspartner genannt wurde.

Bemessungsgrundlage verbraucht (Firma)

Der Betrag, für den im laufenden Jahr bereits von Ihrem Unternehmen Steuern einbehalten wurden.

In diesem Betrag sind auch nicht journalisierte Buchungen berücksichtigt.

Einbehaltene Steuer (Firma)

Der USt-Gesamtbetrag, den Ihre Firma für den Handelspartner einbehalten hat.

Wenn die Summe aus Bemessungsgrundlage verbraucht (Sonstige) und Bemessungsgrundlage verbraucht (Firma) den Grenzbetrag Bemessungsgrundlage erreicht hat, ändert sich der Betrag in diesem Feld nicht länger.